Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

6.  Die  Schweiz.

Anf.  Jannar.  Nach  dem  Verichte  des  eidgenössischen  Zolldepartements
  über  seine  Geschäftsführung  im  Jahre  1883  haben  die
Zolleinnahmen  diejenigen  des  Jahres  1882  um  11  Mill.  Fr.  überstiegen.


Die  Gesamtergebnisse  der  Zolleinnahmen,  sowie  der  Einfuhr,  der  Ausfuhr
  und  des  Transiks  sind  damit  auf  eine  seit  dem  Bestehen  des  eidgenössischen
  Joltwoesens  nicht  erreichte  Höhe  gestiegen,  wobei  die  Zollbezugskoten
sich  auf  die  bis  jeht  niedrigste  Prozentziffer  der  Nohreinnahmen  —  7,814  Pro
44  belen-  Was  die  Roheinnahmen  im  Jahre  1882  betrifft,  jo  erreichten
dieselben  den  Hetrag  von  20,121.993  Fr.50S  Ets..  womit  die  des  Vorjahres
um  1,518.008  Fr.  58  Cts.  überstiegen  sind.  Die  Ursache  dieser  Mehreinnahmen
  ist  auf  den  Umstand  zurückzuführen,  daß  die  mit  dem  Handelsvertrag
mit  Frankreich  in  Kraft  getretenen  erhöhten  Zollansähe  im  Jahre  1882  nur
in  der  Periode  vom  20.  Mai  bis  31.  Dezember  Jur  Anwendung  kamen,
1883  dagegen  während  des  gangen  Jahres.  In  der  bundesrätlichen  Botschaft,
betreffend  den  neuen  Zolltarif  vom  3.  November  1882,  war  der  Ansicht
Ausdruck  verliehen,  daß  als  Wirkung  der  erhöhten  Zölle  für  die  Gesamteinnahme
  auf  den  mit  erhöhten  Zöllen  belegten  Waren  ein  Ausfall  im  Belange
  von  etwa  10  Prozent  vorauszusehen  sei.  Diese  Ansicht  findet  sich  durch
die  seither  gemochten  Erfahrungen  bestätigt,  indem  gegenüber  dem  Durchschnilt
von  1872/81  sich  für  das  Jahr  1883  eine  Einnahmeverminderung  um  12
Prozent  auf  den  mit  erhöhten  Ansätzen  belasteten  Artikeln  ergibt.

Anf.  Januar.  Von  dem  obligatorischen  Referendum,  für  dessen
allgemeine  Einführung  seit  einiger  Zeit  von  den  Ultramontanen  und
Konservativen  stark  agitiert  wird,  wird  in  Baselland,  wo  es  besteht,
ein  Gebrauch  gemacht,  der  ihm  nicht  zur  Empfehlung  gereicht.

Cs  handelte  sich  um  drei  Gesehesvorlagen,  welche  nach  Ansicht  aller

Parteien  wohlthätige  und  notwendige  Bestimmungen  enthielten,  allgemein
empfohlen  und  von  niemanden  bekämpft  worden  waren.  Was  that  nun  aber
das  Volk  von  Baselland?  Erstens  that  es  nichts,  d.  h.  es  ging  nicht  in
simmsähiger  Anzahl  zur  Urne.  Zweitens  haben  diejenigen,  welche  sich  an
der  Abstimmung  beteiligten,  in  der  Mehrgzahl  gegen  sämtliche  Gesehesentwürfe
gestimmt.  Unbestrittene  Berbesserungen,  die  eingeführt  werden  sollten,  sind
daher  für  längere  Zeit  wieder  schlafen  gelegt  worden.  Daß  gegen  irgendeine
der  Vorlagen  das  Neferendum  ergriffen  worden  wäre,  wenn  es  bloß  als
falultatives  (Veto)  bestanden  hätte,  ist  nicht  wahrscheinlich.