44 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 26.— März 2.)
becken ausüben werden und welche durch ihre Stellung berufen erscheinen,
die hauptsächlichen Wächter des Werkes zu werden, das zu vollziehen wir
im Begriff stehen. Ich kann diesen Punkt nicht berühren, ohne den edlen
Bestrebungen Sr. Majestät des Königs der Belgier unsere Huldigung dar-
zubringen, des Begründers eines Werkes, das heute von fast allen Mächten
anerkannt ist und das, indem es sich befestigt, der Sache der Menschlichkeit
wertvolle Dienste wird leisten können. — Meine Herren, ich bin von Sr.
Majestät dem Kaiser und König, meinem erhabenen Herrn, beauftragt worden,
Ihnen allerhöchst seinen wärmsten Dank auszusprechen für den Anteil, den
ein jeder von Ihnen an der glücklichen Erfüllung der Aufgabe der Konferenz
genommen hat. Ich erfülle eine letzte Pflicht, indem ich mich zum Bekunder
der Dankbarkeit mache, welche die Konferenz denjenigen ihrer Mitglieder
schuldet, die sich den schwierigen Arbeiten des Ausschusses unterzogen haben,
insbesondere dem Herrn Baron de Courcel und dem Herrn Baron de Lam-
bermont. Ebenso danke ich den Herren Abgesandten für die wertvolle Unter-
stützung, die Sie uns haben freundlich zu teil werden lassen, und ich geselle
zu dem Ausdrucke dieses Dankes auch das Schriftführeramt der Konferenz,
das durch die scharfe Knappheit seiner Arbeiten zur Erleichterung unserer
Aufgabe beigetragen hat. Meine Herren! Die Arbeiten dieser Konferenz
werden wie jedes menschliche Werk verbessert und vervollkommnet werden
können, aber sie werden, wie ich hoffe, einen Fortschritt in der Entwickelung
der internationalen Beziehungen bezeichnen und unter den Kulturvölkern ein
neues Band der Gemeinsamkeit bilden."
Die General-Akte (St A. 45, 8605) zerfällt in 7 Kapitel und 38
Artikel: Kapitel 1 „Erklärung bezüglich der Freiheit des Handels im Becken,
in den Mündungen des Kongo und umliegenden Ländern und damit zu-
sammenhängende Bestimmungen“ umfaßt Artikel 1—8. Das zweite Kapitel
„Erklärung bezüglich des Sklavenhandels“ enthält nur einen Artikel 9.
(Vgl. 7. Januar.) Das dritte Kapitel „Erklärung bezüglich der Neutralität
der zu dem Vertragsgebiete des Kongobeckens gehörigen Gebietsteile“ enthält
die Artikel 10—12. Kapitel 4, „Schiffahrtsakte für den Kongo“, umfaßt
Artikel 13—25. Kapitel 5. „Schiffahrtsakte für den Niger", enthält Ar-
tikel 26—33. Kapitel 6, „Erklärung bezüglich der wesentlichen Bestimmungen,
welche zu erfüllen sind, damit neue Besitzergreifungen an den Küsten des
afrikanischen Kontinents als wirklich vollzogen („effectives“) betrachtet wer-
den“, enthält die beiden Artikel 34 und 35. (Bgl. 31. Januar.) Das letzte,
7., Kapitel enthält die „Allgemeinen Bestimmungen“, Artikel 36 „die Be-
rechtigung der Mächte, die Konferenzbeschlüsse nach vorhergegangener gemein-
samer Verständigung zu verändern und zu verbessern; Artikel 37 die Be-
stimmung, daß andern Mächten der Zutritt zur Generalakte offen gehalten
werden soll; Artikel 38 die Bestimmung bezüglich der Ratifikation der vor-
liegenden Vereinbarungen.
1. März. (Württemberg.) Staatsrat von Sarwey wird
an Stelle von Geßlers zum Kultusminister ernannt.
2. März. (Kolonial-Etat.) Reichstag: bewilligt den für
die Kolonien geforderten Nachtragsetat von 248,000 M als Pausch-
quantum gegen die Stimmen der Polen und Sozialdemokraten.
Der Reichskanzler erklärt sich mit der Form des Pauschquantums
einverstanden; auf die in der Kommission an ihn gerichteten Anfragen habe
er bestimmte Antworten nicht geben können, da er selbst sich bisher eine
feste Ansicht über die künftige Organisation der Kolonien nicht gebildet habe.
Wenn der Reichstag seine Kolonialpolitik nicht unterstütze, so würde er