384 Schweden und Norwegen. (Jannar 18.—Mitte April.)
XIII.
Schweden und Norwegen.
18. Januar. (Schweden.) Eröffnung des Reichstages durch
den König. In der Thronrede heißt es u. a.:
Die Beziehungen des Königreichs zu den auswärtigen Regierungen
sind niemals günstiger gewesen. Was die Lage einiger wichtigen Industrien
und Gewerbe anbelangt, so sei dieselbe, wie in andern Ländern auch, eine
weniger befriedigende. Der Regierung seien zahlreiche Petitionen um Ein-
führung von Schutzzöllen zugegangen, dieselben seien Gegenstand der verfas-
sungsmäßigen Erwägung. An Vorlagen werden angekündigt Gesetzentwürfe
über die Umbildung des Rechtswesens und des Bankwesens; für die Fort-
ge der nördlichen Stammeisenbahn werden die erforderlichen Mittel nach-
gesucht.
Anfang Februar. (Norwegen.) Da das Ministerium
Sverdrup im Einvernehmen mit der demokratischen Mehrheit des
Storthings einseitig die Vereinbarungen des vorigen Jahres mit
Schweden (vgl. 1885 Mai 19.) umstoßen und besonders die Bestim-
mung, nach welcher der schwedische Minister des Auswärtigen nach
wie vor die auswärtigen Angelegenheiten beider Länder vertreten soll,
nicht anerkennen will, bestimmt der König, die Angelegenheit bis auf
weiteres auf sich beruhen zu lassen.
Auch in den der Union freundlich gesinnten schwedischen
Kreisen erregt das Verfahren der norwegischen Demokraten tiefe
Verstimmung.
13. März. (Schweden.) Nachdem die zweite Kammer des
Reichstages die Erhebung eines Einfuhrzolles von 2 Kronen auf
100 Kilogramm für Roggen, Weizen, Korn, Mais, Erbsen und
Bohnen mit 105 gegen 99 Stimmen genehmigt, die erste Kammer
aber mit 75 gegen 57 Stimmen verworfen hatte, wird in der ge-
meinschaftlichen Abstimmung der Einfuhrzoll auf Getreide mit
181 gegen 164 Stimmen abgelehnt. (Vgl. 1885 März 20.)
23. März. (Norwegen.) Das Storthing kürzt das Marine-
budget Sverdrups um 150,000 Kronen.
Mitte April. (Schweden und Norwegen. Prinzen-
Apanage.) Antrag des Königs bei den Volksvertretungen beider
Reiche auf Einsetzung einer Apanage für den Prinzen Oskar.
In der Begründung der Denkschrift wird ausgeführt, daß die könig-
lichen Prinzen keine Apanage erhielten, aber insofern auch jedem andern
Staatsbürger gegenüber benachteiligt seien, als sie ein Staatsamt nicht be-
kleiden und ohne Erlaubnis des Königs keine Ehe eingehen dürften (Art. 44
u. 45 der schwedischen, 36 der norwegischen Verfassung).