XV.
Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
1. Die Türkei.
26. Januar. (Griechenland.) Rundschreiben der Pforte an
die Großmächte zur Herbeiführung der Abrüstung Griechenlands.
Die Pforte, welche aus Deferenz gegen die Großmächte Griechenland
große Abtretungen gemacht habe, werde bei der geringsten weiteren Provoka-
tion die Herausforderung annehmen. Griechenland werde die Folgen davon
tragen und die Nachteile, welche ein Krieg für die Pforte im Gefolge haben
werde, würden Kompensationen erheischen. Die Pforte appelliere, ehe sie zum
äußersten schreite, an die Mächte, damit diese durch eine energische Erklärung
die Abrüstung Griechenlands herbeiführten. (St. A. Bd. 47, 8928.)
2. Februar. (Bulgarisches Abkommen.) Die Pforte ver-
öffentlicht durch ein kaiserliches Irade den mit Bulgarien geschlossenen
Präliminar-Vertrag und gibt denselben den Mächten in einem Rund-
schreiben kund. (St.A. Bd. 47, 8932.)
Das Abkommen enthält hauptsächlich nachstehende Punkte; 1. Die
Würde des General-Gouverneurs von Ost-Rumelien wird in Ubereinstim-
mung mit den Bestimmungen des Berliner Vertrages durch kaiserlichen Ferman
dem Fürsten Alexander von Bulgarien übertragen und alle fünf Jahre er-
neuert, solange der Fürst dem Sultan treu bleibt und die Provinz Öst-
Rumelien angemessen verwaltet. 2. Für den Fall eines fremden Angriffes
auf das ottomanische Staatsgebiet an den Grenzen Bulgariens oder Ost-
Rumeliens hat die Pforte Hilfstruppen zu entsenden, welche unter den Ober-
befehl des Fürsten von Bulgarien gestellt werden. Sollte ein fremder An-
griff auf andere Punkte des ottomanischen Staatsgebietes erfolgen, werden
die vom Fürsten von Bulgarien beizustellenden Hilfstruppen unter türkischen
Oberbefehl gestellt. In den durch diese Bestimmungen nicht berührten Punkten
bleibt der Berliner Vertrag aufrecht. 3. Eine türkisch-bulgarische Kommission
nimmt binnen vier Monaten eine Revision des organischen Statuts für Ost-
Rumelien vor.
Das Abkommen wird im Laufe des Monats von Frankreich, England
und Italien einfach angenommen; Deutschland und Österreich erklären sich erst
untereinander und mit Rußland darüber verständigen zu wollen. Rußland stellt
nach und nach folgende Amendements: der die militärische Hilfe festsetzende Ar-