15.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 30. Juni 1851.
Inhalt.
Köntliche Dekrete. Geseh, betreffend die Forkerhebung der Steuern bis letzten Oktober 1851.
Unmittelbare Königliche Dekrete.
Gesetz,
betreffend die Forterhebung der Steuern bis letzten Oktober 1851.
Wilheilm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Da die Verabschiedung des Finanzgesetzes für 1842 voraussichtlich nicht so bald erfolgen
wird, daß auf den Grund desselben die Steuern schon zu Anfang des Verwaltungsjahrs
1854 ausgeschrieben werden könnten; so verordnen und verfügen Wir, nach Anbörung
Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie
folgt: