Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierter Jahrgang. 1888. (29)

15.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Montag  den  30.  Juni  1851.

Inhalt.
Köntliche  Dekrete.  Geseh,  betreffend  die  Forkerhebung  der  Steuern  bis  letzten  Oktober  1851.

 

Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Gesetz,
betreffend  die  Forterhebung  der  Steuern  bis  letzten  Oktober  1851.

Wilheilm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Da  die  Verabschiedung  des  Finanzgesetzes  für  1842  voraussichtlich  nicht  so  bald  erfolgen
  wird,  daß  auf  den  Grund  desselben  die  Steuern  schon  zu  Anfang  des  Verwaltungsjahrs
1854  ausgeschrieben  werden  könnten;  so  verordnen  und  verfügen  Wir,  nach  Anbörung

Unseres  Geheimen-Rathes  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen  Stände,  wie
folgt: