192 Die Gesterreichisch-Angeriseze Monarchie. (Febr. 22.— März 12.)
Die Publikation wird polizeilich konfisziert.
Die Alttschechen erklären sich gegen das Ansinnen der Jung-
tschechen.
22. Februar. Der Präsident des vereinigten Verwaltungs-
rats der Staatseisenbahngesellschaft, Joubert, tritt zurück,
weil in Paris gegen ihn eine Anklage vor dem Zuchtpolizeigericht
erhoben worden ist.
25. Februar. (Pest.) Im Abgeordnetenhause finden ge-
waltsame Demonstrationen gegen Tisza statt.
4. März. (Pest.) Das Abgeordnetenhaus nimmt mit über-
wiegender Mehrheit den Gesetzentwurf betreffend die Errichtung
eines Denkmals für Andrassy auf Staatskosten an, nachdem
sowohl die Gegner als auch die Verteidiger des Gesetzentwurfs unter
den Verdiensten des Grafen Andrassy namentlich das österreichisch-
deutsch-italienische Bündnis hervorgehoben haben, das den Völkern
Europas den Frieden sichere.
6. März. (Pest.) Unter Vorsitz des Königs findet ein Mi-
nisterrat statt, welcher sich in Anlaß der Frage von Kossuths Bür-
gerrecht mit der Revision des Inkolatsgesetzes beschäftigt.
7. März. (Pest.) Der Ministerpräsident Tisza gibt in Anlaß
der Frage von Kossuths Bürgerrecht nachstehende Erklärung ab:
Da die Einbringung der Incolatsnovelle vor der Erledigung des
Landwehrgesetzes zugesagt worden ist, dem Versprechen aber nicht nachgekommen
werden kann, so fühle ich mich zu einer Motivierung verpflichtet. Das In-
colatsgesetz kann nicht eingebracht werden, da im Schoße des Kabinets hin-
sichtlich desselben Meinungsverschiedenheiten aufgetaucht sind. Letztere werden
entweder binnen einigen Tagen ausgeglichen oder ich werde es für meine
Pflicht erachten, mich vor dem Hause sowohl hierüber als auch über die An-
sichten für die Zukunft zu äußern.
Da Tisza mit seiner Ansicht, Kossuth als Ehrenbürger meh-
rerer Städte das Staatsbürgerrecht als selbstverständlich zuzuerken-
nen, im Kabinet allein steht, reicht er seine Demission ein.
In der Spezialdebatte über das Landwehrgesetz versucht
die Opposition die Neubelehung der Fahnenfrage durch den Antrag,
daß als Signalfahne nur die nationale Fahne benützt werden dürfe.
Das Amendement wird nach einer lebhaften Debatte, in welcher
Graf Apponyi sich gegen die Annahme verwahrte, als ob die Op-
position die Hausfarben des Königs bekämpfe, mit 111 gegen 73
Stimmen abgelehnt. Der Rest des Gesetzes wird unverändert an-
genommen. ·
12. März. Im österreichischen Herrenhause bringen die Unter-