248 Italien. (März 7.—22.)
15. Januar 1857 bis 9. September 1889. Die Schriftstücke be-
ginnen mit den ersten Versuchen Cavours, durch Missionare Be-
ziehungen mit Abessinien anzuknüpfen, und reichen bis zum Ab-
schlusse des Vertrags mit Menelik am 2. Mai 1889. Art. 17
lautet: Der König von Aethiopien willigt ein, bei Verhandlungen
mit anderen Mächten oder Regierungen sich der Vermittelung der
Regierung des Königs von Italien zu bedienen.
Crispi legt den Friedens= und Handelsvertrag mit
dem Sultan von Haussa vor.
7. März. In Mailand werden 23 Anarchisten verhaftet.
7. März. (Kammer.) Bei der Interpellation Imbriani
betreffs der afrikanischen Politik der Regierung erklärt Crispi:
Die Politik der Regierung werde, wenn sich erst einmal die Leiden-
schaft der politischen Parteien gelegt haben werde, als ruhmreich für das
Land beurteilt werden. Das Hauptziel der italienischen Politik sei gewesen,
eine Kolonie zu gründen und den Handel zu heben. Weder die Okkupation
des Landes von Maceb bis Keren noch die Weiterentwickelung der italieni-
schen Okkupation würde jemals die Eifersucht Englands erregen. Die Regie-
rung befinde sich im vollen Einverständnis mit England.
Die Kammer nimmt die Erklärungen Crispis an und faßt
auf Antrag Garibaldis den Beschluß: „Die Kammer billigt die
Richtung und einsichtsvolle Leitung der afrikanischen
Politik und geht zur Tagesordnung über.“
Der Kammerpräsident Biancheri reicht wegen des Vor-
wurfes von Crispi, daß er ihn nicht genügend gegen die Angriffe
Imbrianis geschützt habe, seine Entlassung ein; die Kammer nimmt
auf Crispis Befürwortung dieselbe nicht an.
12. März. In der Deputiertenkammer legt Crispi einen
Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines Nationaldenkmals
für Mazzini in Rom vor und verlangt die Dringlichkeit für die
Beratung.
21. März. (Deputiertenkammer.) Bei Beratung des An-
trags auf Verhaftung des Deputierten Costa erklärt Crispi,
er lehne jede Motion ab, wodurch die Verhaftung verhindert werde,
und bitte die Kammer, gemäß dem Antrag der Kommission der
Verhaftung zuzustimmen. Die Kammer lehnt die Motion auf Ver-
schiebung der Verhaftung mit 181 gegen 104 Stimmen ab, ferner
die Nichtgenehmigung der Verhaftung mit 159 gegen 109 Stimmen,
nimmt dagegen den Antrag der Kommission auf Verhaftung Costas,
mit großer Majorität an.
22. März. (Deputiertenkammer.) Anläßlich der Debatte