Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechster Jahrgang. 1890. (31)

248 Italien. (März 7.—22.) 
15. Januar 1857 bis 9. September 1889. Die Schriftstücke be- 
ginnen mit den ersten Versuchen Cavours, durch Missionare Be- 
ziehungen mit Abessinien anzuknüpfen, und reichen bis zum Ab- 
schlusse des Vertrags mit Menelik am 2. Mai 1889. Art. 17 
lautet: Der König von Aethiopien willigt ein, bei Verhandlungen 
mit anderen Mächten oder Regierungen sich der Vermittelung der 
Regierung des Königs von Italien zu bedienen. 
Crispi legt den Friedens= und Handelsvertrag mit 
dem Sultan von Haussa vor. 
7. März. In Mailand werden 23 Anarchisten verhaftet. 
7. März. (Kammer.) Bei der Interpellation Imbriani 
betreffs der afrikanischen Politik der Regierung erklärt Crispi: 
Die Politik der Regierung werde, wenn sich erst einmal die Leiden- 
schaft der politischen Parteien gelegt haben werde, als ruhmreich für das 
Land beurteilt werden. Das Hauptziel der italienischen Politik sei gewesen, 
eine Kolonie zu gründen und den Handel zu heben. Weder die Okkupation 
des Landes von Maceb bis Keren noch die Weiterentwickelung der italieni- 
schen Okkupation würde jemals die Eifersucht Englands erregen. Die Regie- 
rung befinde sich im vollen Einverständnis mit England. 
Die Kammer nimmt die Erklärungen Crispis an und faßt 
auf Antrag Garibaldis den Beschluß: „Die Kammer billigt die 
Richtung und einsichtsvolle Leitung der afrikanischen 
Politik und geht zur Tagesordnung über.“ 
Der Kammerpräsident Biancheri reicht wegen des Vor- 
wurfes von Crispi, daß er ihn nicht genügend gegen die Angriffe 
Imbrianis geschützt habe, seine Entlassung ein; die Kammer nimmt 
auf Crispis Befürwortung dieselbe nicht an. 
12. März. In der Deputiertenkammer legt Crispi einen 
Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines Nationaldenkmals 
für Mazzini in Rom vor und verlangt die Dringlichkeit für die 
Beratung. 
21. März. (Deputiertenkammer.) Bei Beratung des An- 
trags auf Verhaftung des Deputierten Costa erklärt Crispi, 
er lehne jede Motion ab, wodurch die Verhaftung verhindert werde, 
und bitte die Kammer, gemäß dem Antrag der Kommission der 
Verhaftung zuzustimmen. Die Kammer lehnt die Motion auf Ver- 
schiebung der Verhaftung mit 181 gegen 104 Stimmen ab, ferner 
die Nichtgenehmigung der Verhaftung mit 159 gegen 109 Stimmen, 
nimmt dagegen den Antrag der Kommission auf Verhaftung Costas, 
mit großer Majorität an. 
22. März. (Deputiertenkammer.) Anläßlich der Debatte
	        
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