270 Belsier. Juli 21.— Sept. 10.)
Thätigkeit feiner Kinder neue Wege anweisen. erklären wir hiermit, daß wir
nach unserem Tede unsere semticchen Rechte als Souverän des unabhängigen
Kongcstaats, wie fie durch die seit 1884 zwischen den auswärtigen Mächten
abgeschlossenen Verträge, Erklärungen und Konventienen, sowie durch die
Internationale Kongoverein:zung und durch den unabhängigen Kongostaat
anerkannt worden. nebst fämtiichen mit dieser Souveränetät verknüpften
Rechten, Eigentum und Vorteilen an Belgien vermachen und übertragen.
Bis die belgische Gesetzgebung sich darüber geäußert hat, ob sie dieses Ver-
mächtnis annehmen will oder nicht, wird die Souveränetät gemeinschaftlich
durch den Nat der drei Administratoren des unabhängigen Kongostaats und
durch den General-Gouverneur ausgeubt werden. Gegeben zu Brüssel, am
11. August 1889. Gezeichnet Leopold.“
21. Juli. Feier des fünfundzwanzigjährigen Regie-
rungs-Jubiläums und des sechzigsten Jahrestages der
Unabhängigkeit. In Beantwortung der Adressen äußert der
König über den Kongostaat:
Indem ich Ihnen die Mittel anbot, Ihre wirtschaftliche Aktions-
sphäre auszubreiten, war ich von dem Gedanken bewegt, Belgien die wesent-
lichen Elemente seiner Entwickelung wieder zu geben, die ihm seit 1830
fehlten. Vom Beginn der Schöpfung des Kongostaates dachte ich an Belgien,
und für Belgien allein habe ich weder Anstrengungen noch Opfer gescheut.
Dank der Unterstützung, die ich bei den Mitbürgern gefunden habe, ist der
neue Staat gewachsen, und man bestreitet nicht mehr seine glänzende Zu-
kunft. Dies war denn auch für mich der Augenblick, um meine afrikanischen
Besitzungen Belgien zu sichern. Sei es nun nach meinem Ableben oder
früher, — nach einem Zeitraum von 10 Jahren, den ich für nötig halte,
ebensosehr um das Werk zu befestigen, als um das Land in den Stand zu
setzen, vollständig die ihm gebotenen Vorteile zu erkennen, — wird Belgien
mein Erbe sein und wird niemals weniger als ich wünsche, die Ausdehnung
oder die Bedeutung der neuen Besitzungen herabmindern. Ich habe vor,
meine Absichten in einem Kodizill darzulegen, welches mein Testament er-
gänzen wird. An dem Tage, an welchem meine Verfügungen in den Bereich
der Thatsachen eingetreten sein würden, hätten sie ein neues Element poli-
tischer Lebensfähigkeit erworben. Schreiten wir mit Vertrauen auf dem
Wege, den uns die Vorsehung gewiesen, fort!
25. Juli. Die Konvention zwischen Belgien und dem
Kongostaat wird in der Kammer mit allen gegen eine Stimme
angenommen; am 29. Juli vom Senat einstimmig.
10. August. Ein Arbeitertag in Brüssel spricht sich für
das allgemeine Stimmrecht aus und sendet folgendes Telegramm ab:
„An den König. Schloß Laeken. Zur Nachricht. Sie haben von
dem Lande die Losung gewünscht. Diese Losung ist heute erteilt worden,
sie ist das allgemeine Stimmrecht. Im Namen des Komitees der heutigen
Kundgebung.“
6.—10. September. (Internationaler katholischer So-
zial-Kongreß in Brüssel.) Die belgischen Teilnehmer zeigen sich
einem Eingreifen des Staates in die sozialen Verhältnisse abgeneigt,
werden aber von den auswärtigen überstimmt.