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trefflichen Früchte, welche die Verfassung zeitigen wird, treu bewahren und
somit fortfahren mögen, den Ruhm unfres Reiches zu mehren und, zu Haus
und in der Fremde, den bewundernswürdigen edlen und loyalen Charakter
unsres Volkes zu bethätigen. Von früh an ist es unser Bestreben gewesen,
Freundschaft mit allen Nationen zu pflegen, unsern Handel auszudehnen,
des Vaterlandes Macht und Ansehen zu stärken. Wir sind so glücklich ge-
wesen, unsern Verkehr und unfre Freundschaft mit den Vertragsmächten
stetig wachsen zu sehen. — Das Heer und die Flotte betreffend ist es unser
Wille, ihnen die Vollkommenheit im Laufe der Jahre zu sichern. Das Budget
und die verschiedenen Gesetzentwürfe für das 24. Jahr Meiji anlangend,
ordnen wir an, daß die Staatsminister sie dem Reichstag zur Beratung vor-
legen sollen. Wir leben der Zuversicht, daß Sie diese Vorschläge weise und
unparteiisch prüfen und ihnen Ihre Unterstützung leihen und so der Zukunft
ein würdiges Beispiel geben werden.“
XXIV
Südseeinseln.
22. Januar. Der zwischen Deutschland, Großbritannien und
den Vereinigten Staaten abgeschlossene Vertrag bezüglich des König=
reichs Samoa wird veröffentlicht. (Vgl. Jahrg. 1889 S. 351.)
März. (Samoa.) König Malietoa erläßt eine Prokla-
mation, worin er den Eingeborenen Hawais das Betreten der
Samoainseln untersagt. Eine ähnliche Proklamation ist schon früher
gegen die Chinesen erlassen worden.
27. Mai. (Apia.) Nach aus Samoa eingegangenen Mel-
dungen haben die Konsuln der Mächte gemeinsam die neue Regie-
rung auf Samoa eingesetzt und das Zollamt eröffnet.
19. April. (Samoa.) König Malietoa unterzeichnet die
Berliner Generalakte.
September. Der König von Schweden ernennt gemäß dem
Samoavertrage den Kreisrichter v. Cederkrantz zum Oberrichter.