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Schreiben Herzogs Chrisioph von Wirtemberg
an Landgrafen Philipp 10. Oktober 4552.
Hochgebohrener Fürst, Freundlicher lieber Vetter. Nachdem
durch Schickung des Allmächtigen gütigen Gottes Euer
Liebden des schweren Kreuzes und der merklichen grossen Beschwerden,
so dieselbige nnumehr bis in's sechste Jahr getragen,
väterlich entledigt worden, und also wieder zu deren
Land und Leuten, auch Regicrung derselben gekommen. Das
haben wir mit erfreutem Gemöthe freundlich und vetterlich
vernommen, zu seiner Allmächtigkeit tröstlich verhoffend, solches
alles soll (darum wir herzlich bitten) zu seiner Glori und
Ehre, auch Erhaltung und Erbreitung seines heiligmachenden
Worts, auch sonst zu aller zeitlichen friedlichen Wohlfahrt
gereichen und gelangen. Deshalber wünschen wir Euer Liebden
zu solchem allem und sonderlich der neuen Regierung von
Gott dem Herrn viel Gnade, Glück und alle Wohlfart mit
dem freundlichen und vetterlichen Erbieten, worinn wir Euer
Liebden angenehme und wohlgefällige Dienste erzeigen und
beweisen können, daß wir solches jederzeit zu thun sonders
freund= und gutwillig erfunden werden wollen.
Tübingen 10. Oct. 1552. «
„Christoph.
Anmerkung. Mit diesem Schreiben schickte Herzog Christoph
seinen Vorschneider, Andreas von Schwarzenstein, an den
Hessischen Hof, welchem folgender Denkzettel mitgegeben wurde:
Erstlich, dieweil der alte Landgraf Philipp wieder zu Land
und Leuten gelassen, soll er von Schwarzenstein sich bei seinem
Bruder oder andern, doch allein als für sich selbst, erkundigen,
ob gemeldter Landgraf sich der Regierung wieder unternommen,
item wie sich derselbige der Religion halber halten und erzeigen
thue, und ob er derwegen noch keine Aenderung vorgenommen,
und was solches für eine Aenderung sep.