Gelsien. (April 16.—Juli 15.) 275
16. April. (Brüssel.) Attentat auf den Bürgermeister Buls
durch einen Manifestanten.
17. April. Im Becken von Charleroi streiken 20,000 Berg-
arbeiter von 30,000. Kämpfe der Streikenden mit der Bürgerwehr
in Mons.
18. April. (Kammer.) Der Antrag Nyssens wird mit 119
gegen 14 Stimmen angenommen; 11 Abgeordnete enthalten sich
der Abstimmung.
Der Antrag Nyssens besagt: Jeder volljährige Belgier — die Voll-
jährigkeit beginnt mit dem 25. Altersjahr — hat in seiner Eigenschaft als
belgischer Bürger das Recht auf eine Stimme. Bestimmte Klassen von
Bürgern haben das Recht auf zwei Stimmen, nämlich 1. jeder Familien-
vater, 2. jeder Besitzer einer Liegenschaft im Werte von mindestens 2000 Fr.,
3. der Wizer eines auf den Namen lautenden Sparkassenbuchs im Werte
von 2000 Fr., 4. jeder, der sich über eine höhere Bildung ausweist. Nie-
mand darf aber mehr als drei Stimmen beanspruchen. Nach den von
Nyssens bei der Begründung seines Antrags aufsgestellten Ziffern sind bei
diesem Wahlsystem 1,200,000 Bürger stimmfähig. Davon erhalten eine
Mehrstimme 365,000 Familienväter, 275,000 Eigentümer oder Rentner und
60,000 Kapazitätswähler. Es wären also bei einer Abstimmung ungefähr
1,900,000 Stimmen abgegeben.
Die streikenden Arbeiter nehmen die Arbeit wieder auf.
27. April. Der Senat nimmt mit 52 Stimmen, gegen 1
Stimme, bei 14 Stimmenthaltungen, den neuen Artikel 47 der
Verfassung, nach welchem das Mehrstimmensystem nach dem An-
trag Nyssens eingeführt werden soll, an.
6. Mai. Der Kriegsminister General Pontus nimmt seine
Entlassung. Man bringt diese Demission zusammen mit der sozial-
demokratischen Propaganda in den Kasernen. An seine Stelle tritt
General Brassine.
23. Mai. (Brüssel.) Eröffnung des Grubenarbeiter-Kon-
gresses.
Die zu dem Grubenarbeiter-Kongreß eingetroffenen französischen De-
putierten Basly und Lamendin sind ausgewiesen, sie erhielten den Befehl,
das Land vor Mitternacht zu verlassen.
15. Juli. Im Ministerrate unter dem Vorsitze des Königs
legt der Kriegsminister General Brassine den von ihm vor zwei
Monaten bei Übernahme des Portefeuilles versprochenen Gesetzent-
wurf, betreffend die Reorganisation der belgischen Armee, vor. Der
Entwurf enthält zwei wichtige Grundsätze: die Einführung der per-
sönlichen Wehrpflicht und die Verstärkung der belgischen Armee
auf 300,000 Mann im Kriegsfalle. Der Ministerrat genehmigt
den Entwurf.
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