Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 7.) 19
Abg. Hinze nimmt einen erheblich entgegenkommenderen Stand-
punkt ein als der Abg. Richter.
Major Wachs gibt über die Bestimmung der 4. Bataillone
folgende Auskunft:
Geht man auf die einzelnen Abschnitte des Dienstjahres näher ein,
so ist es zunächst nötig, sich den Stand des Bataillons bei Beginn des
Dienstjahrs im Oktober zu vergegenwärtigen. Für den eigentlichen Dienst
der Kompanie stehen derselben zur Verfügung: 15 Unteroffiziere — Unter-
offiziere im Bataillonsdienst als Schreiber, Kammerunteroffiziere, Zahlmeister-
aspirant u. s. w. nicht! gerechnet —; davon ab: 4 als Entlastung der Feld-
bataillone außerhalb kommandiert, 1 durchschnittlich krank, beurlaubt u. s. w.,
bleiben zum Dienst 10 Unteroffiziere einschließlich Feldwebel und Bizefeld-
webel. An Mannschaften — nicht gerechnet Spielleute und Lazaretgehilfen
— verfügt die Kompanie über 79, und zwar 40 Rekruten, 39 im 2. Dienst-
jahr; davon ab: 28 kommandiert im Bataillonsdienst und zur Entlastung
der Feldbataillone außerhalb, so daß im Winter, abgesehen von den Re-
kruten, 11 ausgebildete Mannschaften zu eigenen Dienstzwecken, als z. B.
Hilfslehrer bei der Rekrutenausbildung u. s. w., verbleiben. Es dürfte hier-
nach der Beweis geliefert sein, daß eher ein Mehr als ein Weniger an
Mannschaften für die 4. Bataillone in Frage kommen konnte, umsomehr
als der Etat von 195, will man noch einen Rest ausgebildeter Leute im
Winter zurückbehalten, diese Entlastung der Feldbataillone in der Zahl der
außerhalb kommandierten Gemeinen nicht in der vollen Höhe von 42, son-
dern nur bis zu rund 30 Gemeinen zuläßt. Da das Lehrerpersonal zahl-
reich, so wird die Rekrutenausbildung, selbst bei der im Interesse der Feld-
bataillone — Nachersatz — verstärkten Rekrutenquote, Schwierigkeiten nicht
bieten; wohl aber werden die 4. Bataillone schon in dieser Periode, in der
mehr wie bisher die Weiterbildung des 2. Jahrgangs bei den Feldbataillonen
in den Vordergrund tritt und treten muß, soll die Ausbildung eben eine
intensivere sein, das Mittel für eine kriegstüchtige Ausbildung der Feld-
bataillone gewähren. Anders liegt die Sache, wenn nach beendeter Aus-
bildung der Rekruten die Ausbildung der Truppe als solcher — Kompanie,
Bataillon und, höher hinauf, Teilnahme an den Herbstübungen — in Frage
kommt, doch auch hier ist das vierte Bataillon besser gestellt, als man hier
und dort anzunehmen geneigt ist, ja der Sommerdienst wird sich bei diesen
neuesten Formationen gewiß nicht weniger lehrreich und anregend, als bei
den Feldbataillonen abspielen. Mit der Beendigung der Rekrutenausbildung
wachsen den Kompanien je 40 Mann hinzu, so daß dieselben in der Stärke
von je 10 Unteroffizieren und rund 50 Mann zu einer Kompanie vereinigt
mit Erfolg in das Kompanie-Exerzieren eintreten können. Da die Chargen
— wie schon angeführt — zahlreich vorhanden sind, so kann nebenbei das
4. Bataillon ohne Beeinträchtigung seiner eigenen Zwecke Abkommandie-
rungen zu weiteren den Feldbataillonen zu gute kommenden Entlastungs-
zwecken (Ausbildung der am 1. April einzustellenden Einjährig-Freiwilligen
u. s. w.) eintreten lassen. Mit Beendigung des Kompanie-Exerzierens rückt
die Zeit der Uebungen des Beurlaubtenstandes heran. Dieselben geben nicht
nur durch deren volle Uebernahme auf das 4. Bataillon den Feldbataillonen
für die wichtige Sommerperiode mit ihrer Ausbildung im Felddienst, im
Schießen in größeren Verbänden, den Uebungen mit anderen Waffen auf
den großen Truppenübungsplätzen u. s. w. völlig freie Hand zur eigenen
Ausbildung, sondern sie bieten auch die erwünschte Gelegenheit, die 4. Ba-
taillone in dieser Zeit zu den verschiedenen Ausbildungszwecken entsprechend
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