Is#. (Juli 13.—31.) 315
wollen. Ebenso wenig kann auf diesem Wege das wahre Ziel repräsen-
tativer Veranstaltungen erreicht werden. Wir machen es Unsern Ministern
zur Pflicht, diese wichtigen Angelegenheiten zu ordnen, und erwarten ver-
trauensvoll von den erwählten Vertretern Unseres Volkes, daß Sie mit Uns
die Sorge teilen, die vom Morgen bis zum Abend wegen dieser Sache auf
uns lastet. Die Ausgabeposten, auf die sich Artikel 67 der Verfassung be-
zieht, sind durch den klaren Wortlaut dieses Artikels geschützt und können
nicht wohl einen Grund zum Streite bilden. Wir befehlen daher hiemit
Unsern Ministern, alle Teile der Verwaltung in gute Ordnung zu bringen
und, unter Berücksichtigung alles Wesentlichen durch sorgfältige Beratung
unter Unserer Leitung alle Irrtümer auszuschließen. Was die nationale
Wehrkraft betrifft, so kann das Versehen eines Tages leicht eine Reue für
ein Jahrhundert mit sich bringen. Wir wollen die Ausgaben Unseres Haus-
halts einschränken und für sechs Jahre jährlich 300,000 YDen (1 Million
Mark) beisteuern. Wir befehlen Unsern Beamten und Offizieren, mit Aus-
nahmen, die durch besondere Umstände geboten find, ebenfalls während der-
selben Periode ein Zehntel ihres Gehalts zu dem Fonds für den Flotten-
bau beizusteuern."“
13. Juli. (Siam.) Französische Kriegsschiffe unter Admiral
Human fahren den Menam hinauf und bedrohen Bangkok. Die
Franzosen und Siamesen beschießen sich mehrfach gegenseitig.
20. Juli. (Siam.) Der französische Gesandte Pavie stellt
das Ultimatum mit 48 Stunden Bedenkzeit.
Dasselbe verlangt Anerkennung des linken Mekongufers als Grenze
und eine Entschädigung in Höhe von drei Millionen Franks. Falls die
Antwort ungünstig ausfällt, blokiert Admiral Human die Küste.
Siam will in seiner Antwort das Mekong-Ufer nur bis zum
18. Breitengrade abtreten. Die franzöfische Regierung verwirft dies
Anerbieten.
29. Juli. Der fiamesische Gesandte in Paris erklärt, daß
Siam das Ultimatum annehme.
31. Juli. (Paris.) Minister Develle richtet durch Vermit-
telung des holländischen Generalkonsuls folgende Note an die sia-
mesische Regierung:
„Die von der fiamefischen Regierung an den Tag gelegte Zögerung der
Annahme des vom französischen Gesandten am 20. Juli überreichten Ulti-
matums berechtigte die Regierung der französischen Republik, die Beding-
ungen desselben zu verschärfen. Indem sie willens ist, einen neuen Be-
weis der Mäßigung zu geben, welche die französische Regierung fortwährend
beseelt hat, wird Frankreich sich damit begnügen, als vnerläßliche Garantie
für die praktische Ausführung der Bestimmungen des Ultimatums den Fluß
und Hafen Chantaboum bis zur völligen und friedlichen Räumung der sia-
mesischen Posten auf dem linken Mekongufer zu besetzen. Um andererseits
die glücklicherweise zwischen Frankreich und Siam wiederhergestellten Be-
ziehungen zu garantieren, wird Siam sich verpflichten müssen, zukünftig
keine Militärmacht in Battanban und Sien Reap ebenso wie in allen Orten,
welche 25 Kilometer vom rechten Mekongufer entfernt sind, zu unterhalten,
beginnend von der Grenze Cambodjas. Siam darf dort nur zur Aufrecht-