Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunter Jahrgang. 1893. (34)

Das Dentshhe Reithh und seine einzelnen Slieder. (Juli 8.) 87 
Ich weiß nicht, ob Sie in Ihrem Lande sich die Privilegien, welche 
die Reichsverfassung gerade den kleineren Staaten verleiht, vergegenwärtigt 
haben, wenn nicht, so erwarte ich es von der Zukunft. Es wäre ein großes 
Privilegium, wenn Ihr Fürst einen Reichstagsabgeordneten zu entsenden 
hätte. Er hat aber, was als viel schwerer wiegend zu veranschlagen ist, 
ein Mitglied zum Bundesrate zu ernennen. Dies ist der 58ste Teil der 
Gesetzgebung, während die Ernennung eines Reichstagsabgeordneten nur 
den 397sten Anteil an der Gesetzgebungs-Körperschaft bedeuten würde. Außer- 
dem steht den Bundesratsmirgliedern das Recht zu, im Reichstage jederzeit 
in jeder Sache das Wort zu ergreifen, ohne daß der Reichstagspräsident 
es hindern könnte, und selbst wenn das Bundesratsmitglied für eine Sache 
spricht, die im Bundesrat in der Minorität geblieben ist. Dem Bundes- 
rate ist die Möglichkeit der Mitwirkung im nationalen Leben gegeben, und 
es hat mir eine Enttäuschung bereitet, daß von diesem Rechte bisher nicht 
mehr Gebrauch gemacht worden ist. Wie die Verfassung in ihren Grund- 
zügen angelegt wurde, hatte ich mir gedacht, daß die Bundesbevollmächtigten 
auch im Reichstage mehr sprechen würden, und daß jeder Staat von den 
Intelligenzen, die er zur Verfügung hat, abgesehen von denjenigen, welche 
in seinen ministeriellen Aemtern sind, auch im Reichstag Gebrauch machen 
würde. Ich dachte mir außerdem, daß die Landtage der einzelnen Staaten 
sich an der Reichspolitik lebhafter, als bisher geschehen, beteiligen würden, 
daß die Reichspolitik auch der Kritik der partikularistischen Landtage unter- 
zogen werden würde. Dafür weiß ich bisher kein Beispiel; nichtsdesto- 
weniger bin ich mit dieser Meinung im verfassungsmäßigen Rechte. Ich 
hatte mir bei der Aufstellung der Verfassung ein reicheres Orchester der 
Mitwirkung in den nationalen Dingen gedacht, als es sich bisher bethätigt 
hat, weil die Neigung zur Mitwirkung in den einzelnen Staaten nicht in 
dem Maße, wie vorausgesetzt worden, vorhanden war. 
Denken Sie, daß die nationalen Interessen nicht nur in unserem 
Bundesrate und im Reichstage diskutiert, sondern auch in den einzelnen 
Landtagen vertreten und besprochen würden: würde die Teilnahme dafür 
nicht lebhafter werden? Ich fürchte, es zeigt nicht einen Fortschritt, son- 
dern eine Rückentwickelung, wenn die große Zahl der Landtage, die zur 
Mitarbeit berufen waren, von diesen ihren Mitteln keinen Gebrauch macht 
und sich keine Geltung verschafft; infolgedessen durchdringt das nationale 
Gefühl nicht alle Poren, alle Adern in dem Maße, wie ich gehofft hatte, 
und wie es wünschenswert wäre und in Zukunft der Fall sein möge. 
Das Blut konzentriert sich jetzt in Kopf und Herz, in Bundesrat und 
Reichstag. Wenn der Bundesrat öffentlich in seinen Sitzungen wäre, so 
würde er wirksamer sein. Wenn die Abgeordneten für den Bundesrat da- 
nach ausgesucht würden, daß man Gewißheit hätte darüber, daß sie auch 
im Reichstag sprechen würden, so wäre es besser. In der Zeit, wo die 
Verfassung entstand, pulsierte das nationale Leben so stark, daß jeder, der 
auch nur einen Zipfel davon erfaßte, sich der Strömung hingab. Ich kann 
nicht sagen, daß die Hoffnung, dies würde andauern, sich bestätigt hat. 
Es ist eine alte deutsche Neigung, zu warten, daß andere das machen möch- 
ten, wobei man selbst Hand anlegen sollte. 
Ich hoffe auf andere Zeiten, wo das nationale Gefühl wieder stärker 
sein und man zum Nachdenken darüber kommen wird, welche Mittel wir 
haben, es lebendig zu erhalten. 
Solche Mittel sind zunächst in der Institution der Landtage, dann 
in der des Bundesrats vorhanden. Der Bundesrat hat in seinen Be- 
schlüssen eine amtliche Gültigkeit, aber in der öffentlichen Meinung hat er 
nicht die Bedeutung erreicht, wie ich es mir gedacht hatte. Es kann ihm
	        
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