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und Madagaskar erklärt der Parlamentssekretär des Auswärtigen Grey:
Durch das Abkommen vom Jahre 1890 habe England die franzöfische
Schutzherrschaft auf Madagaskar unter der Bedingung anerkannt, daß diese
Schutzherrschaft keine Rechte oder Immunitäten berühre, welche britische
Unterthanen auf Madagaskar genießen. Im Juli 1894 wurde angezeigt,
jedwedes Zugeständnis, das nicht von dem Residenten gebilligt und nicht
ei der Generalresidenz eingetragen, sei null und nichtig. Darüber wurde
an die französische Negierung eine Anfrage gerichtet, aber angesichts der
jetzigen Zustände wurde für den Augenblick jede Erörterung dieser Frage
vertagt. England werde neutral bleiben.
13. Februar. Das Unterhaus nimmt einen Antrag auf
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über die Lage der Ar-
beitslosen an.
15. Februar. (Unterhaus.) England, Frankreich und der
Kongostaat.
Der Parlamentssekretär des Auswärtigen Grey erklärt, so weit ihm
bekunnt, sei eine Zustimmung der Großmächte zum Uebergang des Kongo-
staates an Belgien und zu dem soeben veröffentlichten belgisch-franzöfischen
Abkommen nicht erfolgt. Die britische Regierung habe noch keine amtliche
Mitteilung von den Abmachungen zwischen Belgien und Frankreich und
zwischen Belgien und dem Kongostaat erhalten. Das Vorkaufsrecht Frank-
reichs sei von England nicht anerkannt worden. Hinsichtlich des Westbeckens
des obern Nils habe England kein Abkommen mit Frankreich getroffen;
das einzige Abkommen betreffe die Grenze Sierra Leones. (Vgl. Afrika.)
18. Februar. (Unterhaus.) Adreßdebatte. Auflösungs-
antrag.
Der Führer der liberalen Unionisten Chamberlain beantragt, der
Adresse einen Zusatz zu geben, der die Auflösung fordert. In der Begrün-
dung durch die Opposition wird insbesondere Lord Rosebery heftig ange-
griffen, ohne daß ihn die anwesenden Minister Harcourt und Asqnith ver-
teidigen. Der Antrag wird mit 297 gegen 283 Stimmen abgelehnt.
22. Februar. (Unterhaus.) Baumwollzoll in Indien.
Ein Antrag, der die Einführung von Baumwollzöllen in Indien
anregt. wird mit 304 gegen 109 Stimmen abgelehnt. Ueber diese Ange-
leenbeit schreibt die „Köln. Ztg.: „Die Frage der indischen Baumwoll=
zölle stellt sich folgendermaßen dar. In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren
dat Indien dedeutende Fortschritte in der Jute= und Baumwollspinnerei
gemacht. Die Baumwollspinnerei und -Weberei allein wird mit 31= Mil-
lionen Spindeln und 25 000 Wedstühlen betrieben. hauptsächlich in Bombay.
Die Folge dieses Aufschwunges ist eine Verdrängung der Manchesterware
von den ostafiatischen Märkten, wo Indien allerdings aus den Mitbewerb
Japans stoten wird. Bei der bedrängten Lage der indischen Finanzen
wurde im vorigen Jadre ein allgemeiner Eingangszoll von fünf Prozent
auf alle Waren eingejudrt. die Baumwollstoffe jedoch ausgenommen. Gegen
diese Ausnahme wurden in Indien Beschwerden laut. worauf die Regierung
fie jalen lies. zum Ausgleich jedoch in Indien selbst eine Fabrikations-=
steuer auf Baumwolle legte. Während nun in Indien die Abichafung
der Steuer geiordert wird, verlangen die Fabrikanten von Manchester deren
Beidedalrung.“