Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Elfter Jahrgang. 1895. (36)

236 Er#feritennien. (Februar 13.—26.) 
und Madagaskar erklärt der Parlamentssekretär des Auswärtigen Grey: 
Durch das Abkommen vom Jahre 1890 habe England die franzöfische 
Schutzherrschaft auf Madagaskar unter der Bedingung anerkannt, daß diese 
Schutzherrschaft keine Rechte oder Immunitäten berühre, welche britische 
Unterthanen auf Madagaskar genießen. Im Juli 1894 wurde angezeigt, 
jedwedes Zugeständnis, das nicht von dem Residenten gebilligt und nicht 
ei der Generalresidenz eingetragen, sei null und nichtig. Darüber wurde 
an die französische Negierung eine Anfrage gerichtet, aber angesichts der 
jetzigen Zustände wurde für den Augenblick jede Erörterung dieser Frage 
vertagt. England werde neutral bleiben. 
13. Februar. Das Unterhaus nimmt einen Antrag auf 
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über die Lage der Ar- 
beitslosen an. 
15. Februar. (Unterhaus.) England, Frankreich und der 
Kongostaat. 
Der Parlamentssekretär des Auswärtigen Grey erklärt, so weit ihm 
bekunnt, sei eine Zustimmung der Großmächte zum Uebergang des Kongo- 
staates an Belgien und zu dem soeben veröffentlichten belgisch-franzöfischen 
Abkommen nicht erfolgt. Die britische Regierung habe noch keine amtliche 
Mitteilung von den Abmachungen zwischen Belgien und Frankreich und 
zwischen Belgien und dem Kongostaat erhalten. Das Vorkaufsrecht Frank- 
reichs sei von England nicht anerkannt worden. Hinsichtlich des Westbeckens 
des obern Nils habe England kein Abkommen mit Frankreich getroffen; 
das einzige Abkommen betreffe die Grenze Sierra Leones. (Vgl. Afrika.) 
18. Februar. (Unterhaus.) Adreßdebatte. Auflösungs- 
antrag. 
Der Führer der liberalen Unionisten Chamberlain beantragt, der 
Adresse einen Zusatz zu geben, der die Auflösung fordert. In der Begrün- 
dung durch die Opposition wird insbesondere Lord Rosebery heftig ange- 
griffen, ohne daß ihn die anwesenden Minister Harcourt und Asqnith ver- 
teidigen. Der Antrag wird mit 297 gegen 283 Stimmen abgelehnt. 
22. Februar. (Unterhaus.) Baumwollzoll in Indien. 
Ein Antrag, der die Einführung von Baumwollzöllen in Indien 
anregt. wird mit 304 gegen 109 Stimmen abgelehnt. Ueber diese Ange- 
leenbeit schreibt die „Köln. Ztg.: „Die Frage der indischen Baumwoll= 
zölle stellt sich folgendermaßen dar. In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren 
dat Indien dedeutende Fortschritte in der Jute= und Baumwollspinnerei 
gemacht. Die Baumwollspinnerei und -Weberei allein wird mit 31= Mil- 
lionen Spindeln und 25 000 Wedstühlen betrieben. hauptsächlich in Bombay. 
Die Folge dieses Aufschwunges ist eine Verdrängung der Manchesterware 
von den ostafiatischen Märkten, wo Indien allerdings aus den Mitbewerb 
Japans stoten wird. Bei der bedrängten Lage der indischen Finanzen 
wurde im vorigen Jadre ein allgemeiner Eingangszoll von fünf Prozent 
auf alle Waren eingejudrt. die Baumwollstoffe jedoch ausgenommen. Gegen 
diese Ausnahme wurden in Indien Beschwerden laut. worauf die Regierung 
fie jalen lies. zum Ausgleich jedoch in Indien selbst eine Fabrikations-= 
steuer auf Baumwolle legte. Während nun in Indien die Abichafung 
der Steuer geiordert wird, verlangen die Fabrikanten von Manchester deren 
Beidedalrung.“
	        
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