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also bei dieser Feier, was Frankreich verletzen, unsere herbsten Erinnerungen
auffrischen mußte ... Das ist die Antwort auf die Kieler Demütigung.“
Die radikalen Blätter wie „Lanterne“ und „Intransigeant"“
äußern sich noch weit schärfer.
5. April. (Senat.) Hanotaux über das Verhältnis zwischen
Frankreich und England in Afrika.
Auf eine Anfrage erklärt der Minister des Auswärtigen Hanotaux
über die englisch-französischen Beziehungen in Afrika: zwischen beiden Re-
ierungen würden seit längerer Zeit mehrere Fragen von allgemeiner
Bedeulung verhandelt. Gerade diese Gruppe von Fragen habe in den
letzten Tagen im englischen Unterhause zu einer sehr lebhaften Erörterung
Anlaß gegeben. Er wolle erklären, daß der Charakter, den diese Verhand-
lung durch gewisse Redner erhielt, sowie die Erörterung selbst ihn wirklich
überraschte. Wenn ein neues, entscheidendes oder auch nur wichtiges Er-
eignis politischen oder diplomatischen Charakters eingetreten wäre, so hätte
er die plötzliche Erregung, die sich im englischen Unterhause kundzugeben
schien, verstanden; aber er könne versichern, kein Ereignis solchen Charakters
liege vor. Die seit mehreren Jahren über die afrikanischen Angelegen-
heiten zwischen England und Frankreich eingeleiteten Verhandlungen be-
fänden sich noch in der Schwebe; die Diplomatie setze ihre Arbeit fort.
Er sei nur darüber erstaunt, daß man bei den am Freitag im englischen
Unterhause abgegebenen Erklärungen dieser wichtigen Thatsache nicht Rech-
nung getragen zu haben scheine. Er frage sich, weshalb man an Frank-
reich gleichsam öffentlich Beschwerde über seine Absichten gerichtet habe, da
man doch über ihren Charakter nicht in Unkenntnis sein könnte. Der
Minister unterzog sodann die drei Fragen des Nigers, des Mekong und des
oberen Nils einer Besprechung und erklärte, hinsichtlich des obern Mekong
befände sich die englisch-französische Kommission im vollständigem Einver-
sändnis in dieser Hinsicht sei keinerlei Schwierigkeit vorauszusehen. Was
en Niger angehe, so sei die Frage der Rechte der Niger-Kompagnie, die
entgegen der internationalen Berliner Akte beansprucht, den ganzen Handel
in ihre Hände zu bringen und jeder Durchgangsausfuhr in dem von ihr
mehr oder weniger thatsächlich besetzten Gebiete zu unterbinden, von er-
heblicher Tragweite. Die Frage sei zwischen Frankreich und der englischen
Regierung zu erörtern. Aber gestützt auf die Akte vom Jahre 1885 be-
streite die französische Regierung, bis die Frage auf diplomatischem Wege
erörtert sei, den Anspruch der Niger-Kompagnie. Sodann besprach Hano-
taux die Frage des obern Nils. Nachdem er hervorgehoben hatte, wie un-
bekannt das weite Gebiet zwischen den Seen und Wadi Halfa noch ist, und
nachdem er an das englisch-deutsche Abkommen von 1890, das englisch-fran-
zöftische Uebereinkommen über Zanzibar sowie an das Abkommen zwischen
dem Kongostaat und England vom Mai 1849 und das kongostaatliche Ab-
kommen mit Frankreich vom August 1894 erinnert hatte, sagte der Mi-
nister: „Die von Frankreich eingenommene Haltung ist folgende: die Ge-
biete, um die es sich handelt, stehen unter der Oberherrschaft des Sultans;
wenn sie einen rechtmäßigen Herrn haben, so ist es der Khediv. Dies vor-
ausgesetzt, sagen wir zur englischen Regierung: Ihr erklärt, daß England
kraft des Abkommens von 1890 einen Teil dieses Gebiets zu seiner Ein-
flußsphäre rechnet; laßt uns nun wenigstens wissen, auf welche Gebiete sich
eure Ansprüche beziehen; sagt uns, bis wohin sich diese Einflußsphäre er-
streckt, die nach eurer Ansicht am linken Ufer des Nils beginnt und sich
nach Norden hin, man weiß nicht wohin, ausdehnt; kurz, ihr richtet an
uns eine sehr unbestimmte Forderung, die in Wendungen sormuliert ist,