Schweden und Norwetzen. (Januar.—Februar 12.) 281
Beziehung die Selbständigkeit der einzelnen Länder, sie geben ihnen aber
als Ersatz gegenseitige Stütze und vermehrte Stärke. Möchten meine beiden
Völker immer das Glück und die Vorteile richtig schätzen, die sie durch die
Union erworben haben, dann werden sie auch alle Kräfte aufbieten, um
dieselbe beizubehalten und zu stärken. Die Union von 1814 ist wie alles
Venschlice der Verbesserung bedürftig. Ihr Grundgedanke aber ist ein
großer.“
Januar. (Stockholm.) Die erste Kammer über die Union.
Von allen Seiten wird eine Revision des Unionsverhältnisses ver-
langt, teils fordert man Aufhebung der Handelsbeziehungen zu Norwegen,
teils Kündigung der Union oder völlige Unterwerfung Norwegens. Die
Kammer verlangt, daß die Frage der Auflösung des bisherigen gemeinsamen
Konfulatswesens nicht zum Gegenstande der Verhandlung gemacht werden
könne, wenn nicht auch gleichzeitig die Regelung der diplomatischen An-
gelegenheiten in Erwägung gezogen werde.
31. Januar. (Christiania.) Das Ministerium Stang reicht
seine Entlassung ein.
12. Februar. Briefwechsel zwischen dem König und dem nor-
wegischen Storthingspräsidenten über die Union.
Der König sendet an den Präsidenten des Storthings Sivert Nielsen
ein Handschreiben, worin es heißt: „Die Voraussetzungen für die Bildung
des neuen Kabinetts, welche ich Ihnen mündlich hervorgehoben, gebe ich
hiermit, um jedem Mißverständnis vorzubeugen, schriftlich zum Ausdruck.
Ich habe gesagt: Ohne ein beiderseitiges Entgegenkommen ist die Sicherung
einer dauernden Vereinigung der beiden selbständigen Reiche unmöglich.
Die Verschiedenheit in den Auffassungen müssen durch eine Uebereinkunft
beseitigt werden. Die Mehrzahl des Storthings darf mithin nicht den
Weg der Verhandlungen abweisen, wenn es Veränderungen in den gemein-
samen Verhältnissen, die seit 1814 bestanden, gilt, wenn meine Absicht,
konstitutionelle Ratgeber unter den Gesinnungsgenossen der Mehrheit zu
wählen, ausgeführt werden soll. Es ist mein aufrichtiger Wunsch, daß
jede Veranlassung zu Streitigkeiten zwischen den beiden Brudervölkern be-
seitigt wird. Falls, mit diesem Endzweck vor Augen, Reformen der oben-
genannten Art vorgeschlagen werden sollen, muß ich die Versicherung haben,
daß in Uebereinstimmung mit der Reichsakte eingeleitete Unionsverhand-
lungen jeder Entscheidung vorausgehen müssen, die sich auf Veränderungen
in der Ordnung des Konsulatswesen und der äußern Verwaltung bezieht.
Ich bitte Sie um schriftliche Beantwortung dieses Schreibens, sobald Sie
Gelegenheit gehabt haben, mit Ihren Meinungsgenossen zu konferieren."
Die Vereinigung der Linken des Storthings beschließt dieses könig-
liche Handschreiben folgendermaßen zu beantworten: „Indem die Linke
des Storthings auf die in der Reichsakte gegebene, von Storthing wieder-
holt betonte Grundlage für das Verhältnis zwischen den beiden vereinigten
Ländern, nämlich: Souveränität jedes Reiches in allen nicht von der Reichs-
akte als unionell bezeichneten Angelegenheiten hinweist, spricht sie aus, daß
sie solche Verhandlungen zwischen den beiden Ländern, die mit diesem Grund-
satz vereinbar sind, nicht abweisen wird. Bezüglich der Ausführung der
im königlichen Handschreiben erwähnten Absicht wird nach allgemeinen
Sotutione und parlamentarischen Grundsätzen angenommen, daß die
Verhandlungen mit dem Manne, dem der König die Bildung einer mit der
Storthing-Mehrheit zusammenwirkenden Regierung anvertaue, eröffnet werden