Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreizehnter Jahrgang. 1897. (38)

VII. 
Italien. 
1. Januar. (Neapel.) Ankunft der ersten Gruppe der aus 
der abessinischen Kriegsgefangenschaft entlassenen Soldaten. 
9. Januar. Auflösung zahlreicher Sozialistenvereine in Rom 
und den Provinzen. 
Anfang Februar. Studentenunruhen in Bologna und Rom. 
Die Universitäten werden durch Militär besetzt. 
16. Februar bis 19. März. (Venedig.) Beratungen der 
internationalen Sanitätskonferenz. 
Die Beratungen drehen sich um Maßregeln, die Ausbreitung der 
Pest zu verhüten. Zum Schluß wird eine Konvention unterzeichnet. Ohne 
Vorbehalt unterzeichnen die Vertreter von Oesterreich-Ungarn, Belgien, 
Frankreich, England, Italien, Luxemburg, Montenegro, Holland und Ru- 
mänien. Ad referendum unterzeichnen die Vertreter von Spanien, Grie- 
chenland, Persien, Portugal, Serbien und der Türkei. Die Vertreter 
Deutschlands unterzeichnen unter Vorbehalt in betreff einiger in Europa 
zu treffenden Maßnahmen. Die Vertreter der Schweiz unterzeichnen die in 
Europa zu treffenden Maßnahmen. Die Vertreter von Dänemark, Schweden- 
Norwegen und den Vereinigten Staaten treten der Konvention bei, indem 
sie zum Protokoll erklären, ihre Regierungen würden, soweit wie möglich, 
die in der Konvention vorgesehenen Maßnahmen vor dem zur Ratifikation 
der Konvention festgesetzten Zeitpunkt in Anwendung bringen. Die Ver- 
treter Deutschlands, Oesterreich-Ungarns, Frankreichs, Englands, Italiens, 
Luxemburgs, Montenegros, Hollands, Portugals, Rumäniens, Rußlands 
und der Schweiz sprechen den Wunsch aus, daß folgende Punkte den be- 
treffenden Regierungen übermittelt würden: 1) Die Mitteilung der Sanitäts- 
Konvention von Venedig an den Gesundheitsrat in Tanger, um in Ma- 
rokko die in der Konvention vorgesehenen Maßnahmen zu treffen, nament- 
lich das Verbot oder die zeitweise Beschränkung der Pilgerfahrten. 2) Ver- 
einheitlichung der prophylaktischen Maßnahmen der Behörden in Malta 
und in Gibraltar. 3) Zusammenstellung und Aufzeichnung binnen kurzer 
Zeit aller Bestimmungen früherer Konferenzen gegen Cholera und Pest. 
Der unterzeichneten Konvention ist ein allgemeines Reglement beigefügt,
	        
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