VII.
Italien.
1. Januar. (Neapel.) Ankunft der ersten Gruppe der aus
der abessinischen Kriegsgefangenschaft entlassenen Soldaten.
9. Januar. Auflösung zahlreicher Sozialistenvereine in Rom
und den Provinzen.
Anfang Februar. Studentenunruhen in Bologna und Rom.
Die Universitäten werden durch Militär besetzt.
16. Februar bis 19. März. (Venedig.) Beratungen der
internationalen Sanitätskonferenz.
Die Beratungen drehen sich um Maßregeln, die Ausbreitung der
Pest zu verhüten. Zum Schluß wird eine Konvention unterzeichnet. Ohne
Vorbehalt unterzeichnen die Vertreter von Oesterreich-Ungarn, Belgien,
Frankreich, England, Italien, Luxemburg, Montenegro, Holland und Ru-
mänien. Ad referendum unterzeichnen die Vertreter von Spanien, Grie-
chenland, Persien, Portugal, Serbien und der Türkei. Die Vertreter
Deutschlands unterzeichnen unter Vorbehalt in betreff einiger in Europa
zu treffenden Maßnahmen. Die Vertreter der Schweiz unterzeichnen die in
Europa zu treffenden Maßnahmen. Die Vertreter von Dänemark, Schweden-
Norwegen und den Vereinigten Staaten treten der Konvention bei, indem
sie zum Protokoll erklären, ihre Regierungen würden, soweit wie möglich,
die in der Konvention vorgesehenen Maßnahmen vor dem zur Ratifikation
der Konvention festgesetzten Zeitpunkt in Anwendung bringen. Die Ver-
treter Deutschlands, Oesterreich-Ungarns, Frankreichs, Englands, Italiens,
Luxemburgs, Montenegros, Hollands, Portugals, Rumäniens, Rußlands
und der Schweiz sprechen den Wunsch aus, daß folgende Punkte den be-
treffenden Regierungen übermittelt würden: 1) Die Mitteilung der Sanitäts-
Konvention von Venedig an den Gesundheitsrat in Tanger, um in Ma-
rokko die in der Konvention vorgesehenen Maßnahmen zu treffen, nament-
lich das Verbot oder die zeitweise Beschränkung der Pilgerfahrten. 2) Ver-
einheitlichung der prophylaktischen Maßnahmen der Behörden in Malta
und in Gibraltar. 3) Zusammenstellung und Aufzeichnung binnen kurzer
Zeit aller Bestimmungen früherer Konferenzen gegen Cholera und Pest.
Der unterzeichneten Konvention ist ein allgemeines Reglement beigefügt,