Lerbien. (Januar 5.—0Oktober 9.) 313
folge. Es sei wichtig, daß Deutschland, Rußland und Oesterreich-Ungarn
in der Orientfrage eine Einigung erzielten, betreffend die Aufrechterhaltung
des status quo auf dem Balkan und die Unabhängigkeit der Balkanstaaten,
wie dies Graf Goluchowski so klar ausgeführt habe. Rumänien gehöre
nicht zu den Balkanstaaten und nehme nicht an den Gährungen derselben
teil. Es gehöre zu der europäischen Familie und unterstütze die Mächte in
dem Bestreben, den Frieden zu erhalten.
XVII.
Serbien.
5. Januar. Rundschreiben der Regierung an die Vertreter
Serbiens im Auslande über den Ministerwechsel. Vgl. 1896
S. 287.
Hierin wird erklärt, der Regierungswechsel sei ausschließlich infolge
innerer Angelegenheiten entstanden; die neue Regierung werde die Revision
der Verfassung einleiten. Das Programm der neuen Regierung sei, in der
auswärtigen Politik mit allen Staaten die besten, insbesondere mit Ruß-
land die traditionellen und mit Oesterreich-Ungarn freundnachbarliche Be-
ziehungen zu unterhalten, und alles zu vermeiden, was den bekannten Wünschen
Europas nach Erhaltung des Friedens zuwiderläuft. Gleichzeitig wird die
Hoffnung ausgesprochen, daß die Großmächte den legitimen, nationalen und
ökonomischen Interessen Serbiens Rechnung tragen würden.
15. Januar. Der König genehmigt die Wahl Paschitschs,
eines Führers der Radikalen, zum Bürgermeister von Belgrad.
23. Februar. Simitsch, der neue Kabinettschef, bisher
Gesandter in Wien, übernimmt die Leitung der Geschäfte.
29. April. Besuch des Königs Alexander in Cettinje.
9. bis 11. Mai. Besuch des Königs Alexander in Wien.
4. Juli. Bei den Wahlen für die Skupschtina werden 188
Radikale und 4 Oppositionelle gewählt. Ein königlicher Ukas er-
nennt 61 Krondeputierte; davon sind 12 Liberale, 12 ehemalige
Fortschrittler, 34 Radikale, 3 Neutrale.
29. Juli. Die serbische Regierung erhebt Vorstellungen in
Konstantinopel wegen Unruhen an der serbisch-türkischen Grenze.
Die Pforte verspricht durch Verstärkung der Grenzgarnisonen Ab-
hilfe zu schaffen.
9. Oktober. Der König befiehlt Einsetzung einer Kommission,
bestehend aus Mitgliedern aller Parteien zur Revision der Ver-
fassung.