212 Grofbritannien und Frland. (Januar 20.)
welche bewiesen werde, daß der Handel der Flagge folge. Sodann spricht
er über die befriedigende Erledigung des Faschoda-Falles und spricht die
Zuversicht aus, daß die Stellung Englands im ganzen Nilthal künftighin
als durchaus unanfechtbar anerkannt sei. Er erwähnt ferner die Besei-
tigung anderer Anlässe zur Erregung auf seiten Frankreichs, darunter die
Niger-Angelegenheit und die Zurücknahme der französischen Forderung auf
Ausdehnung der französischen Niederlaffung in Shanghai. Daran an-
knüpfend bemerkt der Minister, er freue sich über die Erklärungen einfluß-
reicher französischer Staatsmänner und Zeitungen, welche darauf dringen,
daß die Gelegenheit ergriffen werde, alle übrigen Fragen, die den Anlaß
einer Reibung zwischen den beiden Ländern geben könnten, in freundschaft-
licher Weise zu erledigen. Wenn dieser Wunsch bei dem französischen Volke
und der französischen Regierung bestehe, so komme ihm das englische Volk
mehr als auf halbem Wege entgegen. Chamberlain wandte sich gegen den
Teil der Pariser Presse, der England als kriegsbegierig darstelle. England
hasse den Krieg. Die zwei Fragen, betreffend Madagaskar und Neufund-
land, seien noch unerledigt. Was Madagaskar angehe, so sei die englische
Regierung der Ansicht, daß hier ein Treubruch vorliege. Feierliche Ver-
pflichtungen seien ignoriert und umgangen worden, England sei um Ver-
tragsrechte gebracht worden, der britische Handel habe hierdurch beträchtlichen
Schaden erlitten. Solange die Frage nicht geschlichtet sei, werde ein tiefes
Gefühl des Verdrusses beim englischen Volke bestehen bleiben. Die Regierung
hoffe und glaube indeß, daß diese Frage in einer für beide Länder annehm-
baren Weise ihre Beilegung finden werde. Die Thatsachen, betreffend Neu-
fundland, so legte Chamberlain weiter dar, böten ein typisches Beispiel
einer boshaften Politik, welche augenscheinlich darauf ausgehe, den größt=
möglichsten Aerger und Schaden für Andere mit möglichst geringen Vor-
teilen für ihre Urheber zu verbinden. England wünsche indessen keineswegs,
die Bestimmungen des Utrechter Friedensvertrages zu umgehen; es wünsche
vielmehr, daß die durch denselben Frankreich zugestandenen Rechte eine
genaue Auslegung erfahren, nicht ausgedehnt und zu Englands Schaden
mißbraucht werden. Wenn diese Rechte einer genauen Durchsicht unter-
worfen werden, und wenn Frankreich glaube, daß sie Wert für Frankreich
besitzen, und Willens sei, Anlaß und Quelle der Erregung zu beseitigen,
dann werde England bereit sein, die Aufhebung dieser Rechte durch Ge-
währung einer billigen Entschädigung zu vereinbaren.
20. Januar. England und Egypten schließen ein Abkommen
über den Sudan.
Das Abkommen bestimmt, daß unter dem „Sudan“" alle Gebiete
südlich vom 22. Grad nördlicher Breite zu verstehen sind, welche seit dem
Jahre 1882 niemals von den egyptischen Truppen geräumt gewesen oder
vor dem letzten Aufstand von der egyptischen Regierung verwaltet worden
sind, dann teilweise für Egypten verloren gingen, aber durch das gemein-
same Vorgehen der britischen und der egyptischen Regierung zurückerobert
wurden, oder endlich diejenigen Gebiete, welche daselbst später noch durch
gemeinsames Vorgehen der beiden Regierungen zurückerobert werden. Die
britische und die egyptische Flagge soll sowohl zu Wasser als auch zu Lande
gemeinsam geführt werden mit Ausnahme der Stadt Suakin, wo nur die
egyptische Flagge geführt werden soll. Die oberste militärische und civile Ge-
walt soll in die Hände eines Beamten gelegt werden, der den Titel „Ge-
neralgouverneur des Sudans“ führen und ernannt werden soll durch ein
in Uebereinstimmung mit der englischen Regierung erlassenes Dekret des
Khedive, und der auch nur durch ein Dekret des Khedive in Ueberein-