Niederlande. (August—November 29.) 265
und Pflichten der neutralen Mächte auf das Programm der nächsten Kon-
ferenz gesetzt wird. 3. Die Konferenz spricht den Wunsch aus, daß die auf
die Art und das Kaliber der Gewehre und der Marinegeschosse bezüglichen
Fragen, soweit sie durch die Konferenz geprüft sind, Gegenstand des Studiums
der Regierungen bilden mögen, um eventuell zu einer einheitlichen Lösung
mittelst einer späteren Konferenz zu gelangen. 4. Da die Konferenz in Er-
wägung zieht, daß seitens der Bundesregierung der Schweiz bereits vor-
bereitende Schritte zur Revision der Genfer Konvention gethan sind, spricht
sie den Wunsch aus, daß in einem kurzen Zeitraum zur Zusammenberufung
einer Spezialkommission geschritten werde, welche die Revision dieser Kon-
vention zum Zwecke hat. 5. Außerdem hat die Konferenz, abgesehen von
einigen Delegierten, welche sich der Abstimmung enthielten, einstimmig den
Wunsch ausgedrückt, den Vorschlag, welcher bezweckt, das Privateigentum
im Seekriege für unverletzlich zu erklären, und ferner den Vorschlag, die
Frage des Bombardements von Hafenplätzen, Städten und Dörfern durch
feindliche Flotten zu regeln, einer Prüfung durch weitere Konferenzen zu
überweisen. Das Schlußprotokoll wird durch die sämtlichen bevollmäch-
tigten Delegierten unterzeichnet, die Konventionen dagegen nicht, da mehrere
Länder ihren Beitritt erst für später vorbehalten. England wird bei der
Unterzeichnung des Schlußprotokolls gewisse Vorbehalte machen, indem es
erklärt, daß es die zweite und dritte Erklärung und von den geäußerten
Wünschen den dritten und fünften nicht annehmen könne.
August. September. Die Verschärfung der Spannung zwi-
schen England und der Südafrikanischen Republik beschäftigt die
öffentliche Meinung lebhaft. Sie sieht in dem Vorgehen Englands
eine Kriegserklärung an den ganzen niederländischen Stamm.
September. Oktober. Wie die deutsche Presse beschäftigt sich
die niederländische viel mit der Möglichkeit eines deutsch-nieder-
ländischen Zollbündnisses. Die Frage der Annäherung wird be-
sonders erörtert während des Besuches der Königin in Potsdam
und infolge des südafrikanischen Krieges. (S. 148.)
Anf. November. Die Regierung bringt eine Reform des
Wehrgesetzes ein.
Der Entwurf hat den Zweck, die in einigen Provinzen versuchte
Umgehung der Bestimmungen über den persönlichen Heeresdienst zu ver-
eiteln. Im übrigen enthält der Gesetzentwurf die folgenden wichtigen Be-
stimmungen: 1. Die Bürgerwehr oder sogenannte „Schuttery" (Schützengarde),
ein Ueberbleibsel aus der mittelalterlichen Zeit, wird aufgehoben und durch
die neuorganisierte Landwehr ersetzt; 2. das Jahreskontingent besteht aus
17.000 Landsoldaten und 500 Matrosen. Die Dienstzeit ist auf acht Jahre
festgesetzt, so daß die niederländische Armee im Kriegsfall 140 000 Mann
betragen soll. Auf die aktive Dienstzeit folgt dann noch eine einjährige
Dienstzeit in der Landwehr; 3. Vermehrung des Heeres um 12 Infanterie-
und 2 Artillerie-Regimenter.
29. November. (Vlissingen.) Die Königin und die Königin-
Mutter treffen mit dem von England zurückkehrenden deutschen
Kaiserpaar zusammen.