86 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (April 14.)
Samoa verhafteten Reichsangehörigen angeht — es handelt sich augenschein-
lich um den Leiter der Pflanzung Vailele, Herrn Hufnagel —, so haben
wir sogleich in ernster Weise die Aufmerksamkeit der englischen Regierung
auf diesen Vorfall gelenkt und der bestimmten Erwartung Ausdruck ge-
geben, daß unserem Landsmann kein Leid geschehen werde, sofern derselbe,
was wir bestimmt annehmen, unschuldig sein sollte. Durch diese lokalen
Vorgänge auf Samoa kann übrigens der endgültigen Regelung der dortigen
Verhältnisse nicht präjudiziert werden. Diese Regelung erfolgt nicht an
Ort und Stelle, sondern sie kann nur hervorgehen aus der Vereinbarung
der drei beteiligten Kabinette. Um eine solche Neuregelung herbeizuführen,
haben wir die Entsendung einer Spezialkommission in Vorschlag gebracht
und für die Beschlüsse dieser Spezialkommission Einstimmigkeit gefordert
und nach Ueberwindung nicht unerheblicher Schwierigkeiten auch durchge-
setzt. (Bravo!) Ich freue mich mitteilen zu können, daß die englische
Regierung durch ihren hiesigen Botschafter mir nunmehr amtlich erklärt
hat, sie acceptiere die Vorschläge der deutschen Regierung hinsichtlich der
Handlungsweise und der Funktionen der Spezialkommission. Die Funktionen
und Befugnisse der Spezialkommission kann ich in Kürze, wie folgt, zu-
sammenfassen: Die im Hinblick auf die in Samoa ausgebrochenen Un-
ruhen und zum Zweck der Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung da-
selbst durch die drei Signatarmächte der Berliner Samoa-Akte ernannte
Kommission wird die provisorische Regierungsgewalt über die Samoa-
Inseln übernehmen. Zu diesem Zweck soll die Kommission die höchste
Amtsgewalt in den Inseln ausüben. Alle und jede anderen Amtspersonen
daselbst, sei es, daß deren Amtsgewalt aus den Bestimmungen der Berliner
General-Akte oder anderweit hergeleitet ist, haben dem Befehl der Kommission
zu gehorchen und die drei Mächte werden ihre konsularischen und Marine-
Vertreter zu entsprechender Unterordnung anweisen. Keine Maßnahme,
welche von den Kommissaren in Gemäßheit ihrer vorbezeichneten Amtsge-
walt getroffen wird, soll rechtsgültig sein, wenn nicht alle drei Kommissare
der Maßnahme zustimmen. Es gehört zu den Aufgaben der Kommission,
zu erwägen, welche Bestimmungen sie für die zukünftige Landesregierung
oder die Abänderung der Berliner Schlußakte für notwendig erachten, und
an ihre Regierungen über die Auffassungen, zu denen sie schließlich gelangt
sind, zu berichten. Meine Herren, wir geben uns der Hoffnung hin, daß
es der Spezialkommission gelingen wird, zu einer gerechten, billigen und
für alle Teile annehmbaren Regelung der Verhältnisse auf Samoa zu ge-
langen. Wir werden nur solchen Beschlüssen unsere Zustimmung geben,
durch welche die klaren deutschen Rechte und die gewichtigen deutschen
Interessen auf Samoa nicht beeinträchtigt werden. In einem Teile der
ausländischen Presse ist darauf hingewiesen worden, daß der Wert von
Samoa nicht im Verhältnisse steht zu der Bedeutung, welche diese Insel-
gruppe in der internationalen Politik und für die internationalen Be-
ziehungen gewonnen habe. Gewiß, meine Herren, auch wir Deutschen
glauben, daß wegen einer Inselgruppe in der fernen Südsee, die von
30000 Wilden bewohnt wird, unter denen kaum 500 Europäer leben, mit
einem Gesamthandel von kaum 3 Millionen Mark, zwischen drei großen
und gesitteten und christlichen Völkern den Krieg zu entfesseln, im höchsten
Grade ruchlos sein würde. Ich bin auch davon durchdrungen — und
rate, dies auf keiner Seite zu vergessen, — daß es in der auswärtigen
Politik vor allen Dingen darauf ankommt, sich nicht das richtige Augen-
maß beeinträchtigen zu lassen und jede Frage nach ihrer realen Bedeutung
einzuschätzen. Dabei dürfen wir aber doch zweierlei nicht vergessen: einmal,
daß wir die Pflicht haben, Handel und Wandel, Eigentum und Erwerb