182 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Dezember Mitte.)
442 Druckspalten, zur Sache 48 Reden mit 735 Druckspalten. Demnach
entfallen der Länge nach von allen sachlichen Reden 45.5 v. H., von den
Reden zur Geschäftsordnung gar 65.1 v. H. auf die Sozialdemokratie.
2. Von der freisinnigen Vereinigung ergriffen 8 Redner 118mal das Wort,
und zwar zur Sache 43mal, zur Geschäftsordnung 75mal. Die Ausfüh-
rungen dieser 8 Redner füllen einen Raum von 336 Druckspalten, davon
242 Spalten mit sachlichen, 94 Spalten mit Geschäftsordnungsreden. So-
mit hat die freisinnige Vereinigung an der gesamten Redelänge einen An-
teil von 14.6 v. H., und zwar ziemlich gleichmäßig an den Reden zur
Sache und denen zur Geschäftsordnung. 3. Die freisinnige Volkspartei
und die süddeutsche Volkspartei entsandten zusammen 13 Redner in das
Wortgefecht, die 57mal sprachen. Die Drucklegung ihrer Reden erforderte
einen Raum von 206 Spalten, wovon 174 auf sachliche und 32 Spalten
auf geschäftliche Erörterungen entfallen. 4. Alle anderen Parteien des
Hauses zusammengenommen stellten 61 Redner, die 140mal zur Sache und
132mal zur Geschäftsordnung sprachen. Der Druck dieser 272 Reden er-
forderte nur 575 Spalten, also etwa die Hälfte des für den Druck allein
der sozialdemokratischen Reden erforderlichen Raumes. Auf sachliche Reden
entfallen 464, auf Geschäftsordnungsreden 111 Druckspalten. Demnach
haben die Obstruktionsparteien (Sozialdemokratie und freisinnige Ver-
einigung) 368 Reden (52.8 v. H.) gehalten, die einen Druckraum von
1513 Spalten (65.9 v. H.) in Anspruch genommen haben. Auf solche
Ausführungen entfielen hiervon 977 Druckspalten (60.5 v. H.), auf Gegen-
stände der Geschäftsordnung 536 Druckspalten (79.0 v. H.). Nimmt man
die Mitglieder der freisinnigen Volkspartei sowie der süddeutschen Volks-
partei zu diesen beiden Gruppen hinzu und stellt also die Minderheit der
Mehrheit gegenüber, so ergibt sich folgendes Bild:
und zwar Druckspalten: und zwar
zur Ge- zur Ge-
3ane der gur schäfts- im ur chäfts-
eden ache ordnung anzen ache ordnung
Minderheit. 45 117 308 1719 1151 568
(61.0 %) (45.5%) (70.0%) 74.9 %) (071.3 %)83.7 %)
Mehrheit 272 140 132 575 44 111
(39.0%) (54.5 %) (30.0 %)%)2.,7 %) (16.3 %)
Den Mehrheitsparteien 46 hierbei diejenigen Mitglieder zugezählt, welche
schließlich gegen die Vorlage gestimmt haben, weil sie ihnen nicht weit
genug ging. Hätte die sozialdemokratische Partei so viel Redefreiheit er-
halten, wie es das Verhältuis ihrer Mitglieder zur Gesamtmitgliederzahl
mit sich brachte, so wären von 2294 Spalten Redelänge nur 335 Spalten
auf sie entfallen; auf die freisinnige Vereinigung wären nur 87 Spalten
gekommen, während sie tatsächlich mit 1177 und 336 Spalten figurieren.
Somit ist den Rednern der Obstruktionsparteien mehr als dreieinhalbmal
so viel Rederaum zugefallen, als ihnen nach dem Verhältnis zur Mit-
gliederzahl zugestanden hätte. Demgegenüber haben die Mehrheitsparteien
von dem ihnen nach dem Verhältnis ihrer Mitgliederzahl zustehenden Raum
von 1681 Spalten nur 575 Spalten, also wenig mehr als ein Drittel in
Anspruch genommen.
Mitte Dezember. (Berlin.) Professor Th. Mommsen ver-
öffentlicht in der „Nation“ einen Artikel über das Zolltarifgesetz,
in dem er ein enges Bündnis zwischen Sozialdemokraten und