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werden in der umfassenden Verordnung uͤber das Hypotheken-Wesen der
Exemten demnaͤchst ertheilt werden.
Stuttgart den 15. Juni 1826.
Auf Seiner Majestät des Königs besondern Befehl:
Maucler.
ü0) Bestellung von Amts-Gerichts-Notaren für die Amts= Gerichts-Bezirke Neresheim, Ober-Marchthal
und Scheer.
Da für die K. Fürstlich Thurn urd Taxis schen Amts. Gerichts-Bezirke Reresheim,
Ober-Marchthal und Scheer die Substituten Rueff in Giengen und Kapp
in Dischingen, dann der provisorische Amts-Gerichts-Aktuar Brehm in Ober-Marchthal
zu Amts-Gerichts-Rotaren ernannt und zu Versehung dieser Stellen für befähigt
erkannt worden; so wird solches hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht..
Stuttgart den 19. Juni 1636.. Maucler.-B.)
Der Departements der Justiz und der Finanzen:
Der Ministerien der Justiz und der Finanzem.
Verfägung, die periodischen Visstationen der oberamts= und amtsgerichtlichen Gefängnisse, und die
Vorkehrungen wegen Unterhaltung derselben betreffend.-Zu
Abschneidung der Weitläufigkeiten, welche in Beziehung auf das, bei den
oberamtögerichtlichen Gefängnissen vorkommende Bauwesen bisher Statt gefunden
haben, und um sowohl hierin als bei den vorgeschriebenen periodischen Gefängniß-Visitationen
eine einfachere und glelchförmige Geschäfts-Behandlung zu bewirken,
wird biemit Folgendes versügt:
1.) An den, nach der Finanz-Ministerial, Verfügung vom 30. März 1618 (Reg.-Z
Blatt, S. 137 ff.) von den Cameral-Verwaltern jährlich vorzunehmenden
Gebäude-Vlsitationen, haben in Beziehung auf die oberamtsgerichtlichen Gefängnisse
der zuständige Oberamts= Richter, so wie der Gerichts-Arzt, und
nöthigen Falls der Bezirks-Bau= Inspektor Theil zu nehmen. Die Visttation
der gedachten Gefängnisse findet im Laufe des Monats September jeden
Jahres Statt.-