Fran#reich. (Oktober 13.—23.) 247
Es beruht auf Ueberlieferung und den Gesetzen des Verstandes, daß sich
diese Anhänglichkeit bei Ihnen stetig fortpflanzt. Es ist Ihr Ideal, daß
mehr Gerechtigkeit und Brüderlichkeit herrsche; es ist dies der Katechismus
der wahren Republikaner.“
13. Oktober. (Paris.) Die Burengenerale Botha, Dewet
und Delarey werden enthusiastisch begrüßt und haben eine kurze
Zusammenkunft mit dem Präsidenten Loubet, dem Ministerpräsi-
denten und dem Minister des Auswärtigen.
14. Oktober. Die Kammern treten zusammen. Budget.
Das vorgelegte Budget balanciert mit 3575.500000 Franks. Der
Anschlag stellt fest, zur Erzielung des Gleichgewichtes seien 207 Mill. Fr.
neue Mittel notwendig. Unter diesen neuen Mitteln befinden sich die Ein-
nahmen aus der Konversion der 3½prozentigen Rente, Regelung des Privi-
legiums der Hausbrenner, Revision der Rechte der toten Hand auf bebaute
Grundstücke, Ausgabe von Schatzscheinen mit sechsmonatiger Laufzeit u. s. w.
Bei Einrechnung der neuen Mittel weist das Budget einen Ueberschuß von
500 000 Fr. auf. Die Einnahmen aus der Zuckersteuer sind um 41 Mill.
niedriger als im Etatsvorjahre geschätzt, da die Zuckersteuer infolge der
Unterdrückung der Ausfuhrprämien auf 25 Fr. herabgesetzt wird.
17. Oktober. Die Deputiertenkammer billigt nach leb-
hafter Debatte mit 323 gegen 233 Stimmen die Politik der Re-
gierung gegen die Kongregationen.
. Oktober. (Paris.) Der Ministerrat beschließt, den
Protest der Bischöfe dem Staatsrat zu übergeben, weil er gegen
das Konkordat verstoße.
Oktober. Der Ministerpräsident verbietet in einem Erlaß
vom 1. Januar 1903 ab Predigten und Religionsunterricht in
bretonischer Sprache abzuhalten. — Der Erlaß findet in der Bre-
tagne heftigen Widerstand.
23. Oktober. (Kammer.) Debatte über den Ausstand der
Grubenarbeiter.
Abg. Jaures (Soz.) wirft den Kohlenbergwerksgesellschaften vor,
sie hätten Hen Arbeitslohn zu einer Zeit herabgesetzt, als ihr Gewinn stieg.
Die Gesellschaften sollten alljährlich ihre Bilanzen dem Parlamente vor-
legen, die gemeinsamen Forderungen der Grubenarbeiter sollten allgemein
geregelt werden. Die Regierung müsse nach dem Beispiel Roosevelts dahin
wirken, daß bessere Gesinnungen im Generalkomitee der Grubenbesitzer Platz
greifen. Die Grubengesellschaften könnten keinen Widerstand leisten, wenn
die Kammer ihre moralische Autorität zu Gunsten eines Schiedsspruches
des Ministerpräsidenten geltend machte, und die Kammer würde damit ein
großes und patriotisches Werk vollführen, ein Werk der Billigkeit gegen-
über den Arbeitern. Ministerpräs. Combes: Die Lohnfrage müsse zwischen
Arbeitgebern und Arbeitern geregelt werden. Der Ministerpräsident erklärt
schließlich, die Regierung werde sich angelegen sein lassen, für Besserung
der Lage verschiedener Arbeiterklassen einzutreten und zwischen den strei-
tenden Parteien zu vermitteln. Die Regierung werde mit allen Kräften