Das Penische Reith und seine einzelnen Glieder. (März Anfang.) 43
ihre Stellungnahme gegen einen höheren Gerstenzoll die vitalsten Inter-
essen der baherischen Bauern geschädigt habe und erklärt im Namen seiner
bayerischen Landtagsfraktion und im Namen der bayerischen Mitglieder
des Zentrums des Reichstags, daß die Zolltarifvorlage in ihrer jetzigen
Gestalt für sie unannehmbar sei. Wenn der Zolltarif falle, so trage daran
die bayerische Regierung mit ihrer Ablehnung des höheren Gerstenzolles
die Schuld. — Finanzminister Frhr. v. Riedel: die Regierung sei stets
bestrebt gewesen, alles zu tun, was der Landwirtschaft nutzt, aber die
Grenze dabei liege in der Rücksicht auf die Konsumenten, den Handel und
die Industrie. Die verbündeten Regierungen seien bezüglich der Mindest-
und Meistsätze für Gerste einig, gerade weil alle der Landwirtschaft helfen
wollen Der Minister verwahrt sich nachdrücklich gegen die Angriffe Heims
und warnt davor, die Wirkung einer etwaigen Ablehnung des ganzen
Zolltarifs zu unterschätzen. Dann hätte die Landwirtschaft gar nichts er-
reicht und werde nur selbst unter der Lähmung der Industrie mitleiden.
Anfang März. (Braunschweig.) Denkschrift der Regie-
rung über die Regentschaft und das Erbrecht des Herzogs von
Cumberland.
Von welfischen Kreisen war die Forderung erhoben worden, die
braunschweigischen Landesgesetze in der Eingangsformel als vom Regenten
„im Namen des Herzogs von Cumberland“ erlassen zu bezeichnen. Die
Regierung legt als Antwort darauf dem Landtag eine Denkschrift vor, in
der sie ausführt, daß der Regent die Regierungsverwesung unbeschränkt
mit allen daraus erwachsenden Rechten und Befugnissen bis zu dem Re-
gierungsantritt des Thronfolgers führe und daß er die Regentschaft nicht
im Namen einer bestimmten Person, sondern kraft eigenen Rechts im
Namen dessen führe, den es angeht. Er sei nicht Souverän, sondern
Regent, aber als Regent nicht von einer bestimmten Person abhängig.
Seine auf gesetzlicher Basis im Recht begründete Stellung sei die Stellung
des mit voller Machtvollkommenheit ausgestatteten Fiduciars in das Staats-
recht übersetzt und auf das fürstliche Amt übertragen. Der Herzog von
Cumberland sei schon deshalb nicht als Landesherr anzusehen, weil er nicht
Bundesfürst ist. Da die Regentschaft nicht im Namen des Herzogs von
Cumberland geführt werde, so werde sie auch durch den Todesfall des
Herzogs nicht berührt. Die Austragung der aus dem Jahre 1866 stam-
menden Differenz kann nur von den beteiligten Faktoren ausgehen. Ohne
in dieselbe einzugreifen und unter strenger Wahrung der damit gezogenen
Grenze ist es Aufgabe des Staates gegenüber den durch höhere Gegensätze
bedingten Schwierigkeiten bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Bundes-
verhältnisses den regelmäßigen Lauf der Regierung nach Möglichkeit zu
sichern. Den Konflikt zu schärfen, widerspricht den Interessen des Landes.
Daß seine nachteiligen Folgen vom Lande bisher glücklich fern gehalten
sind, ist in erster Linie dem Regentschaftsgesetze und seiner verfassungs-
mäßigen Durchführung zu danken.
3. März. (Reichstag.) Etat des Auswärtigen Amts.
Chinapolitik. Reise des Prinzen Heinrich. Südafrikanischer Krieg.
Abg. v. Hertling (3.) wendet sich gegen die von mehreren Seiten
ausgesprochene Befürchtung, daß die Zurücklassung deutscher Truppenteile
in China zu neuen Verwicklungen Anlaß geben könne. Man dürfe sich
der Aufgabe, die deutschen Interessen in entlegenen Weltteilen zu schützen,
nicht entziehen. Das englisch-japanische Abkommen sei für Deutschland