Das Beensche Reich und seine einjelnen Glieder. (April 19.—22.) 63
19. April. (Preußen.) Der Humorist Wilhelm Busch feiert
seinen 70. Geburtstag. Der Kaiser schickt ihm folgendes Telegramm:
Dem Dichter und Zeichner, dessen köstliche Schöpfungen voll echten
Humors unvergänglich im deutschen Volk leben werden, spreche ich Meinen
aufrichtigen Glückwunsch zum 70. Geburtstage aus. Möge demselben ein
schöner Lebensabend beschieden sein. In Dankbarkeit für die vielen fröh-
lichen Stunden, welche Sie ihm bereiten,
Wilhelm I. k.
19. April. (Greiz.) Heinrich XXII., Fürst von Reuß ä. L.,
56 Jahre alt, l.
20. April. (Hannover.) Der Kaiser enthüllt ein Denkmal
für den General v. Rosenberg und hält dabei folgende Rede:
Ich begrüße am heutigen Tage die gesamte Reiterei des deutschen
Heeres! Fürwahr, über das Grab des Generals hinaus hat seine Per-
sönlichkeit eine so gewaltige, magische Anziehungskraft bewiesen, daß sie
aus allen Gauen des Deutschen Reiches und den Kontingenten Meiner
Verbündeten die Reiter zusammengezogen hat, so daß unsere deutsche
Reiterei heute zum erstenmal eine einzige große geschlossene Masse hat
zeigen können. Wir wollen uns eine hepu aus dem heutigen Tage
nehmen. Wie der General nur seine Dienste und seine Pflicht kannte, so
mögen Sie es auch tun. Das Höchste, was einem Offizier in seinem
Dienste im Leben blühen kann, ist die eigene volle Befriedigung in der
Ausfüllung seiner Stelle. Wir können — zurückblickend über das Leben
des Generals v. Rosenberg — ein Gedenkwort schreiben, das für uns aber
auch zu gleicher Zeit bis in alle Zukunft gelten soll: Ziel erkannt, die
Kräfte gespannt! Das sei auch maßgebend für unsere Reiterei. So mögen
wir auch aus dem heutigen einfachen Denkmal Sinnbild und Vorbild
schöpfen. Aus märkischem Granit ein Block trägt die Züge des Generals,
in Erz geprägt. So mögen auch Sie das Stück Granit unseres Heeres,
das sich Reiterei nennt, hegen, pflegen und krystallisieren lassen, daß jeder,
der darauf beißt, die Zähne verliert. In diesem Sinne erhebe Ich Mein
Glas und trinke auf das Andenken des Generals, auf die deutsche Reiterei
und den hervorragendsten Vertreter derselben, den General-Feldmarschall
Grafen v. Waldersee! Hurral!
22. April. (Reichstag.) Gerichtsstand der Presse. —
Schaumweinsteuer.
In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über den Gerichtsstand
der Presse wird namentlich die Bestimmung, daß für die Privatklage gegen
einen Redakteur neben dem Domizil der Zeitung noch als zweiter Gerichts-
stand der Wohnort des Klägers gesetzlich festgelegt werden soll, scharf an-
gegriffen.
In zweiter Lesung wird die Schaumweinsteuer angenommen. Hie-
nach werden besteuert „Schaumweine aus Traubenwein, aus Obstwein oder
Beerenwein (Fruchtwein), sowie alle schaumweinähnlichen Getränke, sofern
sie zum Verbrauch im Inlande bestimmt sind“. Die Steuer beträgt für
aus Fruchtwein hergestellte Schaumweine 10 Pfennig, für andere Schaum-
weine 5 Pfennig für jede Flasche. Die Entrichtung der Steuer hat durch
den Hersteller des Schaumweins zu erfolgen mittels Anbringung eines
Steuerzeichens an der Umschließung, bevor der fertige Schaumwein aus
der Erzeugungsstätte entfernt oder innerhalb derselben getrunken wird.