Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunzehnter Jahrgang. 1903. (44)

Bie A#erreichisc-ungarisce Monarchie. (März 21. 26.) 197 
Verein einen möglichst ausgedehnten Wirkungsbereich zu sichern, ist die 
Leitung desselben eifrig bestrebt gewesen, Mitglieder in den vornehmen 
Gesellschaftsklassen zu erwerben und hat diesen zur Pflicht gemacht, ihrer- 
seits für die weitere Ausbreitung des Vereins zu sorgen. Demgemäß weist 
das vom Verein mit 1. Januar 1903 veröffentlichte Mitgliederverzeichnis 
eine stattliche Zahl von Namen aus den besten Kreisen, darunter auch 
nichtaktive Offiziere, insbesondere solche „außer Dienst“ auf. Der letztere 
Umstand veranlaßt das Reichskriegsministerium, in dieser Angelegenheit 
Stellung zu nehmen und zu erwägen, ob es zulässig erscheint, daß Offiziere, 
gleichviel, ob sie dem aktiven oder nichtaktiven Stande augehören, der 
erwähnten Antiduellliga oder einem anderen die gleichen Tendenzen ver- 
folgenden Verein beitreten dürfen. Durch die allerhöchst sanktionierte 
Vorschrift über das ehrenrätliche Verfahren sind zur Beurteilung der Fälle, 
in denen sich Offiziere und Kadetten gegen die Standesehre vergehen, weiter 
mit Standesangehörigen oder anderen Personen in Ehrenhändel geraten, 
einzig und allein die vorgesetzten, Kommandanten und Behörden und nach 
deren Ermessen die militärischen Ehrenräte berufen. Damit steht im 
Widerspruch, wenn Offiziere (Kadetten) durch den Beitritt zu einem Vereine, 
der für seine Mitglieder eigene ehrenrätliche Institutionen schafft, für ihre 
Ehrenangelegenheiten, neben dem militärischen Ehrenrate, an den sie von 
Diensteswegen gewiesen sind, hierfür noch ein zweites Forum, den Vereins- 
ehrenrat, anerkennen. Sie müßten dadurch in Kollision mit ihren Standes- 
pflichten geraten, können daher einem solchem Vereine nicht angehören. 
Den nichtaktiven Offizieren ist im Anschlusse an diese Belehrung bekannt 
zu geben, daß jene, die bisher der Einladung zur Teilnahme an den 
mehrgenannten Vereinen Folge leisteten, ihren Austritt aus denselben 
anzumelden haben. Pitreich, m. p., Feldmarschallleutnant. 
Der Erlaß wird von den klerikalen Blättern scharf verurteilt. 
21. März. (Ungarn.) Verschiebung der Assentierung. 
Da das Gesetz über die Bewilligung des Rekrutenkontingents pro 1903 
seitens des ungarischen Parlaments noch nicht votiert und daher keine 
Aussicht vorhanden ist, die Assentierung gemäß der ministeriellen Ver- 
ordnung vom 19. Februar, am 1. April zu beginnen und am 30. Mai 
zu beenden, ordnet der Honvedminister an, daß die diesjährige Haupt- 
assentierung weiterhin verschoben werde. In der Hoffnung jedoch, daß 
das Gesetz über die Bewilligung des Rekrutenkontingents vom Parlament 
wenigstens zeitig genug votiert werden wird, um die Assentierung in der 
Zeit vom 4. Mai bis 20. Juni zu ermöglichen, verfügt der Minister, für 
diesen Fall schon jetzt die nötigen Vorbereitungen einzuleiten. Zum Schlusse 
der Verordnung heißt es, daß die Regierung die Verantwortung für alle 
Nachteile, welche aus den durch die parlamentarische Zwangslage not- 
wendig gewordenen Verfügungen sowohl den Behörden, wie den Wehr- 
pflichtigen und deren Angehörigen erwachsen könnten; von sich ablehnen müsse. 
26. März. (Ungarn.) Abgeordnetenhaus. Interpellation 
über die Duellfrage. 
Abg. Benedek (Kossuthpartei) befragt die Regierung über den 
Duellerlaß des Reichskriegsministers (S. 196). Honvedminister v. Fejer- 
vary: Er habe seinerseits eine gleiche Verordnung betreffs der Honved- 
armee erlassen. Der Zweikampf sei zwar eine gesetzlich verbotene Handlung, 
das Offizierskorps könne sich jedoch über die gesellschaftliche Auffassung, 
welche die Zurückweisung des Duells unter Umständen als Zeichen der 
Feigheit betrachte, nicht hinwegsetzen. Das Offizierskorps sei nicht berufen, der
	        
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