232 Die österreithisch-nugarische Menarthie. (Dezember 16.)
Dezember 1902 beim Wiener Besuch des Grafen Lamsdorff in mündlichem
Gedankenaustausch über die zu ergreifenden Sanierungsmaßregeln. Zu
allererst wurde die Notwendigkeit erkannt, einen anderen als den bisherigen
modus procedendi zu wählen, die Beschlußfassung über die zu
treffenden Maßnahmen dem schwerfälligen Apparate des europäischen Konzerts
zu entziehen und die Angelegenheit zu zweien in die Hand zu
nehmen auf Grund eines von den Signatarmächten des Berliner Vertrages
zu erwirkenden Mandates. Nach einvernehmlicher Feststellung dieser
Modalität handelte es sich nunmehr darum, einen passenden, gefahrvollen Umwälzungen
vorbeugenden Aktionsplan zu entwerfen. Die Aufgabe war
keine leichte. Von dem Bestreben geleitet, eine Reihe von Maßregeln bei
der türkischen Regierung durchzusetzen, die bei der gebotenen Schonung
der Lebensbedingungen des türkischen Reiches und der Erhaltung der
Autorität des Landesherrn der christlichen Bevölkerung der europäischen
Türkei ernste Garantien für eine wirkliche und nachhaltige Besserung ihrer
Lage bieten, mußte zunächst der Gedanke der Vereinigung der sogenannten
mazedonischen Vilajets zu einer autonomen Provinz, mit einem christlichen
Generalgouverneur an der Spitze, aus dem Programme auzggeschaltet
werden, einerseits wegen des zu erwartenden Widerstandes des mohammedanischen
Elements, andrerseits weil die Schaffung eines zweiten Ost-Rumelien
vor allem zum Schaden der Türkei, an deren Integrität wir
unentwegt festhalten, und zum Nachteile des Gleichgewichts unter den
Balkanstaaten ausgeschlagen wäre. Andrerseits galt es, den vielfachen
Uebelständen auf dem Gebiete des Steuerwesens, der Gendarmerie= und
Polizeiorganisation, sowie den beständigen Ausschreitungen gegen die
Christen und der Willkür gewissenloser Funktionäre zu steuern. Unsere
Forderungen wurden in einem Operate zusammengefaßt, das von den
Signatarmächten gebilligt und vom Sultan zur Durchführung sanktioniert
wurde. Wenn dasselbe auf unbedingte Vollständigkeit und Unfehlbarkeit
auch nie einen Anspruch erhob, und wir uns auch von vornherein eine
Erweiterung desselben vorbehielten, halten wir doch an der Ueberzeugung
fest, daß das angestrebte Ziel auf dieser Grundlage mit Zähigkeit und
Ausdauer zu erreichen ist. Wir verhehlen uns nie die Schwierigkeiten,
die mit der Ausführung dieses Pensums verbunden sein würden und die
sich sofort einstellten, nicht nur auf Seiten der Türkei, sondern auch
namentlich und überraschenderweise auf Seiten der bulgarischen Mazedonier,
die bisher die Erlangung erträglicher Existenzbedingungen für die christlichen
Völkerschaften in der Türkei als das einzige Ziel ihrer Bemühungen
hingestellt hatten, nunmehr aber in der gewalttätigsten Weise gegen die
beabsichtigten Maßregeln sich auflehnten und verkündeten, sich mit keiner
Lösung zufrieden geben zu wollen, welche nicht ihren weitgehenden nationalen
Postulaten Rechnung tragen würde. Der Minister schildert dann,
wie die revolutionären Komitees, deren Zentralleitung sich auf bulgarischem
Boden befand und denen die fürstliche Regierung eine „fast sträfliche Toleranz“
zuteil werden ließ, zu immer tolleren, verbrecherischeren Streichen
Zuflucht nahmen, um ähnliche Grausamkeiten auf türkischer Seite hervorzurufen,
die in der Tat nicht nicht ausblieben, und unter denen die unschuldige
und friedliche Bevölkerung am härtesten zu leiden hatte. Daß
unter solchen Umständen das Reformwerk ins Stocken geraten mußte, ist
wohl erklärlich. Die beiden Kabinette aber verblieben fest auf ihrem
Standpunkte und erkannten die Notwendigkeit, zunächst durch die ernstesten
Vorstellungen sowohl in Sofia als auch in Konstantinopel auf der Beseitigung
jener Momente zu bestehen, welche die Aufregung erzeugten und
ihr immer neue Nahrung verschafften. Weiter stellte sich die Notwendigkeit