350 Krbei. (Oktober 16. 22.
kommandanten der Truppen in Monastir und dem Truppenkommandanten
in Tirnowadschik wurden Befehle gleichen Inhalts zugesendet.“
16. Oktober. Irade über die Reformen in Makedonien.
Es heißt darin, daß ein Teil der für die rumeliotischen Vilajets
bestimmten Reformen bei der Lage der Dinge daselbst bisher nicht habe
eingeführt werden können. Die ottomanische Regierung sei jedoch mit
Rücksicht darauf, daß die eingeborene Bevölkerung, die sich freiwillig oder
gezwungen den Komitatschis angeschlossen hatte und in das Gebirge ge-
flüchtet war, nunmehr in ihre Heimstätten zurückzukehren beginne, von der
Ueberzeugung durchdrungen, daß die Ruhe in Rumelien bald wieder her-
gestellt sein werde, und befehle daher, unverweilt die Reformen im vollen
Umfange durchzuführen. Es wird befohlen, daß durch Spezialkommissionen
für den Aufbau der eingeäscherten Dörfer gesorgt, daß die Reorganisierung
der Gendarmerie durch die Tätigkeit der beiden schwedischen und der vier
jüngst gewonnenen belgischen Instrukteure beschleunigt und jeder Zivil-
oder Militärbeamte, dem Pflichtverletzungen oder Gesetzwidrigkeiten zur Last
gelegt werden, einer strengen Bestrafung zugeführt werde.
22. Oktober. (Konstantinopel.) Der österreichisch-unga-
rische und der russische Botschafter legen folgendes Reformprogramm
vor (vgl. S. 220);:
I. Um eine Kontrolle der Stetigkeit der ottomanischen Lokalbehörden
in betreff der Anwendung der Reformen herzustellen, sind bei dem General-
inspekteur Hilmi Pascha Zivilagenten Oesterreich-Ungarns und Rußlands
zu ernennen, welche den Generalinspekteur überall hin zu begleiten, seine
Aufmerksamkeit auf die Bedürfnisse der christlichen Bevölkerung zu lenken,
ihm die Mißbräuche der Lokalbehörden anzuzeigen, die bezüglichen Rat-
schläge der Botschafter in Konstantinopel zu übermitteln und ihre Regier-
ungen von allem zu unterrichten haben, was im Lande vorgeht. Als
Hilfsorgane dieser Agenten werden Sekretäre und Dragomane bestellt
werden, denen die Ausführungen ihrer Anordnungen obliegt und zu diesem
Zwecke ermächtigt sind, in den Bezirken Rundreisen zu machen, um die
Bewohner der christlichen Dörfer zu befragen, die Lokalbehörden zu über-
wachen u. s. w. Da die Aufgabe der Zivilagenten darin besteht, für die
Einführung der Reformen und die Beruhigung der Bevölkerung zu sorgen,
so wird ihr Mandat zwei Jahre nach ihrer Ernennung erlöschen. Die
hohe Pforte wird den Lokalbehörden auftragen, diesen Agenten alle Er-
leichterungen zu gewähren, damit sie ihre Mission erfüllen können. II. Da
die Reorganisation der christlichen Gendarmerie und Polizei eine der we-
sentlichen Maßregeln zur Pazifizierung des Landes darstellt, ist es dringend
geboten, von der Pforte die Durchführung dieser Reformen zu verlangen.
In Anbetracht des Umstandes jedoch, daß jene wenigen schwedischen und
andere Offiziere, welche bisher eingestellt wurden, da sie weder die Sprache
noch die Verhältnisse des Landes kennen, sich nicht nützlich machen konnten,
war es wünschenswert, folgende Abänderungen und Ergänzungen des ur-
sprünglichen Reformprogramms vorzunehmen: a. Die Aufgabe der Reor-
ganisation der Gendarmerie in den drei Wilajets wird einem im Dienst
der kaiserlich ottomanischen Regierung stehenden General fremder Nationalität
anvertraut, welchem Offiziere der Großmächte an die Seite gegeben werden,
die untereinander die Bezirke aufteilen werden, wo sie ihre Tätigkeit als
Kontrollorgane, Instruktoren und Organisatoron, bezeigen können. Sie
werden dadurch in die Lage versetzt, auch das Vorgehen der Truppen gegen
die Bevölkerung zu überwachen. b. Diese Offiziere können, wenn es ihnen