EILIEIIIIE 379
März. (Kuba.) Den Vereinigten Staaten werden die
Häfen von Guantanamo und Bahia Honda als Flottenstationen
eingeräumt.
22. März. (Uruguay.) Regierung und Aufständische schließen
Frieden.
März. (Venezuela.) Präfidentschaft krise.
Am 23. verliest Präsident Castro im Kongreß eine Botschaft, in der
er sagt: Die europäische Intervention geschah durch Leute, die, unfähig,
ihre Ansprüche der Unparteilichkeit der Gerichte zu unterbreiten, Gewalt
anwendeten, weil er (Castro) sich weigerte, der ungerechten Forderung
Englands und Deutschlands nachzugeben. Sie hätten dabei im heimlichen
Einverständnis mit Matos gehandelt, um Castro loszuwerden. Nachdem
die Souveränität des Landes gewahrt sei, lege er sein Amt nieder. Der
Kongreß möge einen solchen Nachfolger wählen, daß kein Venezolaner mehr
Hinneigung zu den Fremden zu empfinden brauche, die ohne rechtlichen
Grund gewaltsam über das unglückliche Land herfielen zum Schaden der
Zivilisation und der Errungenschaften des Rechtes. Er wünsche lediglich,
Venezuela geachtet und glücklich zu sehen.
Am 25. übernimmt Castro auf den Wunsch des Kongresses das
Präsidium wieder.
März. Mai. Bürgerkrieg in Santo Domingo. — Deutsche,
italienische, holländische und amerikanische Kriegsschiffe landen
Mannschaften zum Schutz der Konsulate.
Mai. (Venezuela.) Es wird ein neues Gesetz über die
Ausländer erlassen, das die Niederlassung fremder Geschäftstreibender
erschwert.
Es heißt darin: Ansässige Fremde sind diejenigen, die sich in
Uebereinstimmung mit den Vorschriften des Zivilgesetzbuches niedergelassen
haben, diejenigen, die freiwillig und ohne Unterbrechung, ohne diploma-
tischen Charakter zu besitzen, länger als zwei Jahre in dem Lande wohnen,
diejenigen, die Grundbesitz im Gebiet der Republik besitzen und sich bleibend
niedergelassen haben, sowie diejenigen, die sich länger als zwei Jahr in
der Republik aufhielten, kommerziell oder industriell tätig sino voraus-
gesetzt, daß sie ein permanent stabiliertes Haus haben. Diese Fremden
gelten als ansässig, auch wenn sie konsularen Charakter haben. Die an-
sässigen Ausländer haben dieselben Verpflichtungen wie die Venezolaner,
sowohl was ihre Person, als auch was ihr Eigentum anbetrifft. Sie sind
jedoch nicht zum Militärdienst und nicht zur Zahlung außerordentlicher
Zwangsanleihen im Falle von Revolutionen oder inneren Kriegen ver-
pflichtet. Fremde, domizilierte sowohl wie durchreisende, dürfen sich nicht
in die politischen Angelegenheiten der Republik, noch in irgend eine Sache
einmischen, die mit den politischen Affären zu tun hat. Sie dürfen des-
halb nicht Mitglieder politischer Vereine sein, politische Zeitungen heraus-
geben, oder irgend einer Zeitung über die innere oder äußere Politik des
andes schreiben, Staatsämter bekleiden, bei inneren Streitigkeiten der
Republik die Waffen ergreifen, Reden halten, die sich auf die Politik des
Landes beziehen. Domizilierte Ausländer, die gegen diese Bestimmung
verstoßen, verlieren ihren Charakter als Ausländer und müssen alle die
Lasten und Verpflichtungen tragen, denen die Eingeborenen durch innere