Das Dentsche Reith und seine einzelnen Slieder. (Febr. Ende. März 2.) 53
Hiermit erledigt sich der zweite Absatz der Frage von selbst, indem die
Regierung, da eine Linienführung nicht feststeht, auch mit dem Grund-
erwerb bei dem Dortmund—Rhein-Ems-Kanal nicht vorgehen konnte.
Ende Februar. (Sachsen.) Die Konservativen, National=
liberalen und der Bund der Landwirte beschließen, bei den Reichs-
tagswahlen gemeinsam vorzugehen.
Ende Februar. (Preußen.) In den höheren Verwaltungs-
ämtern finden mehrfache Verschiebungen statt, die von der Presse
im allgemeinen als Schwächung des konservativen Elements charak-
terisiert werden.
1. März. (Sachsen.) Die Konservativen, Nationalliberalen,
die Reformpartei und der Bund der Landwirte einigen sich zu ge-
meinsamem Vorgehen bei den Reichstagswahlen.
März. In allen Teilen Deutschlands finden zahlreiche Ver-
sammlungen statt, die lebhaft gegen die Aufhebung des § 2 des
Jesuitengesetzes protestieren. (Vgl. Preußische Jahrbücher, Bd. 112
S. 184.) Der preußische Oberkirchenrat spricht sich ebenfalls da-
gegen aus. Die Zentrumspresse fordert fortgesetzt die Aufhebung.
1. März. (Berlin.) Diskussion über die Versicherung der
Privatangestellten.
Eine Konferenz von 18 Verbänden der Privatangestellten stellt fol-
gende Thesen auf, über die sie sich in einer Wweteren Zusammenkunft end-
gültig schlüssig machen wird. 1. Es ist die Schaffung einer besonderen
Kasseneinrichtung für die Privatangestellten emüß § 10 des Invaliden--
versicherungsgesetzes erforderlich. Dieselbe hat für die von ihr gewährten
Alters- und Invalidenrenten, soweit sie sich im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen halten, den Reichszuschuß in Anspruch zu nehmen (8 8
Abs. 2 JIVG.), richtet indessen daneben eigene Gehaltsklassen mit erhöhten
Leistungen und Renten ein. 2. Diese Gehaltsklassen sollen sich auf alle
Privatangestellten ohne Unterschied der Gehaltshöhe erstresen und Alters-,
Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten gewähren. 3. Die Einzahlungen
sollen im Verhältnis zu den Gehaltsbezügen hen Die Prämien sind
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen zu entrichten.
4. Das Recht der Selbstversicherung in den höchsten Gehaltsklassen sowie
das der Weiterversicherung für selbständig werdende Angestellte muß dem
Versicherten gewahrt bleiben. 5. Das Heilverfahren der Landesversicherungs-
anstalten hat die Pensionsanstalt für Privatangestellte ebenfalls auszuüben.
6. Angestellte, die bei einer vom Reichsaufsichtsamt für die privaten Ver-
sicherungen zugelassenen Kasse versichert sind, sind von der Zugehörigkeit
zur staatlichen Pensionsanstalt für Privatangestellte befreit, sofern jene Kasse
die Mindestleistungen der staatlichen Anstalt erfüllt.
2. März. (Preußen.) Der Kronprinz und Prinz Eitel
Friedrich treten eine Orientreise an. Sie besuchen Egypten, Palä-
stina, Kleinasien, Konstantinopel.
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