Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. Januar 11. 13.) 5
wärtigen Regierungen abgeschlossen werden. Die bisber zwischen einzelnen
Bundesstaaten und auswärtigen Regierungen abgeschlossenen Verträge sollen
alsbald gekündigt werden.
11. Januar. (Braunschweig.) Vertreter von preußischen
und braunschweigischen Behörden und Körperschaften beraten über
die Anlegung von Talsperren im Harz.
12./3. Januar. (Reichstag.) Budgetkommission. Beratung
über Südwestafrika. Indemnitätsfrage.
Am 12. erklärt die Kommission einstimmig, daß die beiden Nachtrags-
etats über die in Südwestafrika gemachten Ausgaben nicht in Beratung
genommen werden können, wenn nicht der Reichskanzler vorher beim Reichs-
tage formell dafür Indemnität nachsucht, daß diese Ausgaben gemacht
worden sind, ohne vorher den Reichstag zu befragen. — Vertreter der
Linken greifen die Regierung scharf an, daß der Reichstag im Sommer
zur Bewilligung der Ausgaben nicht berufen sei.
Am 13. ersucht Schatzsekretär Frhr. v. Stengel mit folgender Er-
klärung um Indemnität: „Der Nachtragsetat für Südwestafrika entbält
zweierlei: einerseits die bisher entstandenen über- und außeretatsmäßigen
Ausgaben, andrerseits den Voranschlag künftiger, im Rechnungsjahr 1904
noch erwachsender Ausgaben. Für die nachträgliche Genehmigung des
Reichstags kommen nur erstere in Betracht. Bei der Vorberatung der
Gesetzesvorlage durch die Kolonialabteilung und das Reichsschatzamt war
davon ausgegangen worden, daß die gesetzgebenden Faktoren die Erteilung
einer förmlichen Indemnität wegen jener Ausgaben im Hinblick auf die
vom Reichskanzler am 9. Mai 1904 im Plenum des Reichstags abgegebene
Erklärung nicht geboten erachten würden. Nachdem bei der gestrigen Kom-
missionsberatung der Meinung Ausdruck gegeben worden war, daß bezüg-
lich jener Ausgaben es der förmlichen Erteilung der Indemnität bedürfe
und diese Auffassung der Kommission zur Kenntnis des Reichskanzlers ge-
bracht worden ist, trägt dieser kein Bedenken, dem geäußerten Verlangen
stattzugeben. Der Reichskanzler würde schon in der gestrigen Sitzung der
Kommission eine entsprechende Erklärung haben abgeben lassen, wenn es
sich nicht um eine Änderung der Gesetzesvorlage handelte, die der Zu-
stimmung des Bundesrats bedürfte. Diese Zustimmung habe ich im Auf-
trage des Reichskanzlers in der gestrigen Sitzung des Bundesrats ein-
geholt. Indem ich daher namens des Reichskanzlers für jene über- und
außeretatsmäßigen Ausgaben um Indemnität nachsuche, erkläre ich zugleich
das Einverständnis des Bundesrats damit, daß in den Gesetzentwurf fol-
gende, dem § 6 des Gesetzes vom 25. Februar 1901, betr. die ostasiatische
Expedition, nachgebildete Bestimmung eingeschaltet werde: § 3. „Für alle
Ausgaben, welche auf den in § 1 bezeichneten Betrag zu den angegebenen
Verwendungszwecken und in den zugehörigen Nachtragsetats bereits ge-
leistet sind, wird dem Reichskanzler Indemnität erteilt.“ Die bereits ge-
leisteten Ausgaben kommen auf den im §2 bewilligten Kredit in An-
rechnung.“
Über die Stärke der Expeditionstruppe und die Kosten erklärt
Direktor Stübel: Mit den Verstärkungen, die noch auf dem Meere
schwimmen, seien 519 Offiziere, 154 Beamte, 11068 Mann, 9987 Pferde,
54 Geschütze und 16 Maschinengewehre auf dem Kriegsschauplatz. Bis
Ende Dezember waren verausgabt 42 Millionen Mark. Sehr viel höher
als bei der ostasiatischen Expedition und der englischen Expedition würden