Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einundzwanzigster Jahrgang. 1905. (46)

192 Großbritannien. (Mai Anfang—11.) 
dadurch bewirkte Einnahmeverminderung wird sich auf 1550000 Pfd. St. 
belaufen. Demgemäß wird die Gesamteinnahme für 1905/6 mit einem 
Ueberschuß von 422000 Pfd. St. veranschlagt. Andere Zölle und Steuern 
bleiben unverändert. — Zu beachten sei der beständige Rückgang der Zoll- 
einnahmen von Spirituosen und Bier. — Die Staatsschuld beläuft sich 
auf 794736000 Pfd. St. 
Anfang Mai. Vizeadmiral a. D. Fitzgerald führt in der 
„Deutschen Revue“ aus, ein baldiger Krieg zwischen England und 
Deutschland sei unvermeidlich, wenn Deutschland seine Flotte in 
dem bisherigen Tempo weiter verstärke. Der Artikel wird von der 
gesamten Presse scharf abgelehnt. 
Mai. Die Presse fieht in dem Verweilen Roschdestwenskys 
in den französischen Gewässern eine große Gefahr für den Welt- 
frieden. Frankreich dürfe das englisch-japanische Bündnis nicht 
als belanglos behandeln. 
2. Mai. Das Unterhaus genehmigt mit 211 gegen 59 Stim- 
men eine Vorlage zur Erschwerung der Einwanderung. 
Die Hauptbestimmungen des Gesetzentwurfes sind folgende: Kein 
Einwanderer soll die Erlaubnis erhalten, von einem Einwandererschiff zu 
landen, außer wenn die Landung in einem Hafen erfolgt, wo ein Ein- 
wanderungsbeamter angestellt ist, und wenn er die Erlaubnis dieses Be- 
amten erhält. Ein Einwanderer, der die Erlaubnis zur Landung nicht 
erhält, darf beim Einwanderungsausschuß Berufung einlegen, der aus drei 
Personen zusammengesetzt werden soll, unter denen ein Polizeibeamter sein 
soll. Ein Einwanderer darf als unerwünscht angesehen werden und ihm 
dann die Erlaubnis zum Landen verweigert werden, wenn er nicht nach- 
weisen kann, daß er in der Lage ist, sich, wenn auch in bescheidenen Ver- 
hältnissen, selbst zu unterhalten, ferner wenn er geisteskrank ist oder wenn 
die Wahrscheinlichkeit besteht, daß er wegen Krankheit oder Schwäche der 
öffentlichen Armenpflege anheimfällt. Die Erlaubnis darf schließlich ver- 
weigert werden, wenn der Einwanderer im Auslande wegen eines Ver- 
brechens verurteilt wurde, wegen dessen er ausgeliefert werden kann und 
das nicht politischer Natur ist. Die Erlaubnis zur Landung soll nicht 
wegen Mittellosigkeit allein verweigert werden, und wenn der Einwanderer 
nachweist, daß er nur die Aufnahme sucht, um sich einer Verfolgung wegen 
Vergehen politischer Art zu entziehen. Der Staatssekretär des Innern 
erhält die Erlaubnis, unerwünschte Ausländer auszuweisen, wenn die Aus- 
weisung von einem Gerichtshof empfohlen wird. Zur Zahlung der durch 
die Ausweisung entstandenen Kosten darf der Kapitän oder Eigner des 
Schiffes herangezogen werden, das die Ausgewiesenen nach England ge- 
bracht hat, wenn die Ausweisung innerhalb sechs Monaten nach der Landung 
erfolgte. Einwanderer dürfen nur in acht Häfen zwischen Leight und 
Southampton gelandet werden. Einwanderer, die England nur auf dem 
Wege nach anderen Ländern passieren, sind von den vorstehenden Bestim- 
mungen ausgenommen. 
11. Mai. (Unterhaus.) Bei einer Debatte über die Landes- 
verteidigung sagt Ministerpräsident Balfour über die Verteidigung 
Indiens und die Bedeutung Asghanistans:
	        
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