Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einundzwanzigster Jahrgang. 1905. (46)

Schweden und Nerwetzen. (April 13. 25.) 245 
iehungen zu den auswärtigen Mächten betreffen, dem Ministerium des 
eußern unterstehen. Sollte im Laufe der Verhandlungen eine andere 
Form für die Organisation der gemeinsamen Angelegenheiten gefunden 
werden, selbstverständlich unter Beibehaltung der Gemeinsamkeit in der 
Behandlung der auswärtigen Angelegenheiten, die eine unumgängliche Be- 
dingung für das Bestehen der Union sei, so erklärt der Kronpinz-Regent, 
auch diese Vorschläge in ernste Erwägung ziehen zu wollen. 
13. April. (Schweden.) Ministerpräsident Bostroem tritt 
zurück. Sein vorläufiger Nachfolger wird Staatsrat Ramstedt. 
25. April. Offiziöse Kundgebungen beider Regierungen zu 
den Verhandlungen über das Konsulatswesen. 
Das „Schwedische Telegraphenbureau“ erklärt: Auf die von dem 
Kronprinz-Regenten im gemeinsamen Staatsrate am 5. April an die 
Staatsräte beider Königreiche gerichtete Aufforderung, die Unionsverhand- 
lungen wieder aufzunehmen, hat die norwegische Regierung geantwortet, 
daß sie der Wiederaufnahme der Verhandlungen nicht zustimmen könne, 
falls nicht zuvor die Errichtung eines getrennten Konsulatswesens für Nor- 
wegen angenommen sei. Außerdem verlangt die norwegische Regierung 
für die nach Annahme dieses Punktes eventuell erfolgende Wiederaufnahme 
der “Pm]35J3 daß die bestehenden Einrichtungen keinem der beiden 
Länder für die Erreichung seiner Absichten ein Hindernis bereiten dürfen. 
Infolgedessen hat der Kronprinz-Regent in der heutigen Sitzung des ge- 
mischten Staatsrates in Uebereinstimmung mit dem schwedischen Staatsrat 
und der norwegischen Staatsratsabteilung in Stockholm folgende Ent- 
scheidung getroffen: „Da die norwegische Regierung leider einem Vorschlag 
auf Einleitung neuer, die Unionsfrage betreffender Unterhandlungen nicht 
beitreten will, muß ich zu meinem aufrichtigen Bedauern es bei den im 
gemischten Staatsrat abgegebenen Erklärungen bewenden lassen.“ 
Das „Norwegische Telegraphenbureau“ erklärt: Die norwegische Re- 
gierung äußert sich in ihrem, den Vorschlag des Kronprinz-Regenten be- 
treffenden Gutachten dahin, daß das norwegische Volk einstimmigen An- 
spruch auf die Errichtung eines eigenen norwegischen Konsulatswesens er- 
hoben und mit eben dieser Einstimmigkeit auch behauptet habe, daß die 
Entscheidung dieser Sache, weil sie außerhalb der durch die Reichsakte er- 
richteten Gemeinschaft zwischen beiden Reichen liegt, der ausschließlichen 
Entscheidung durch die norwegischen Staatsbehörden vorbehalten sei. Das 
norwegische Storthing habe zur Behandlung der Sache ein spezielles 
Komitee eingesetzt, welches in der nächsten Zukunft einen Vorschlag zum 
Zweck der Errichtung eines norwegischen Konsulatswesens unterbreiten 
werde. Falls der in der gemeinschaftlichen Sitzung des norwegischen und 
des schwedichen Ministerkomitees gemachte Vorschlag auf der Voraussetzung 
basiert sein sollte, daß die weitere Förderung der Sache vorläufig eingestellt 
werden müsse, würde der Anschluß Norwegens an eine derartige Voraus- 
setung gleichbedeutend sein mit dem Aufgeben des einstimmigen Anspruchs 
es norwegischen Volkes und dem Verzicht auf die Durchführung eines 
Rechtes, das Norwegen als souveränem Reiche zukommt und welches über- 
dies durch das Grundgesetz gewährleistet wird. Es würde den Verzicht 
auf eine Reform involvieren, welche die Entwickelung und die Lage des 
wirtschaftlichen Lebens mit immer wachsendem Nachdruck erheischen, um 
statt dessen Verhandlungen zwischen den beiden Reichen bezüglich dieser 
Reform einzuleiten, von welchen man nach wiederholten Erfahrungen leider 
befürchten muß, daß sie entweder erfolglos bleiben oder im günstigsten
	        
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