Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einundzwanzigster Jahrgang. 1905. (46)

Shweden und Reruezen. (Mai 31. Juni 7.) 247 
Aemtern als Mitglieder des Rates Eurer Majestät entbunden werden, da 
keiner von uns einen Beschluß gegenzeichnen will, den wir als offenkundig 
schädlich für das Reich ansehen. Die Zurückweisung des von der Regie- 
rung einstimmig beschlossenen Ansuchens, betreffend ein norwegisches Gesetz, 
das vom Storthing einstimmig angenommen wurde und dessen Delh. 
führung das ganze norwegische Volk fordert, kann nach unserer Ansicht 
nicht mit den Interessen Norwegens begründet werden; sie würde vielmehr 
eine Bedrohung der Souveränität des Reiches in sich schließen und der 
Ausdruck einer persönlichen Königsgewalt sein, die dem Grundgesetz und 
der konstitutionellen Praxis widerstreitet.“ 
Der König nimmt das Gesuch vorläufig nicht an, da er jetzt nicht 
imstande sei, eine neue Regierung zu bilden. — Die Menge bringt dem 
Ministerium große Ovationen. Die Presse erwartet, daß der König kein 
Ministerium finden werde, das auf das Konsulatsgesetz verzichte, und daß 
daher nichts als friedliche Auflösung der Union übrig bleibe. 
31. Mai. (Stockholm.) Dem König werden große Ova- 
tionen für sein Verhalten in der Unionskrifis gebracht. 
Ende Mai. (Stockholm.) Ein Streik der Straßenreiniger 
scheitert, weil sich zahlreiche Hilfskräfte, darunter Studenten, melden. 
7. Juni. (Norwegen.) Kündigung der Union mit Schweden. 
Adresse an den König. 
Die norwegische Regierung erklärt im Storthing, daß sie zurücktrete. 
Das Storthing beschließt ohne Debatte einstimmig: „Da die sämtlichen 
Mitglieder des Staatsrats ihre Aemter niedergelegt haben, da der König 
sich außerstande erklärt hat, dem Lande eine neue Regierung zu verschaffen 
und da die konstitutionelle Königsmacht somit außer Wirksamkeit getreten ist, 
werden die Mitglieder des heute abgetretenen Staatsrats vom Storthing 
ermächtigt, bis auf weiteres als norwegische Regierung die dem König 
zustehende Macht auszuüben in Uebereinstimmung mit der Verfassung Nor- 
wegens und den geltenden Gesetzen mit den Aenderungen, welche dadurch 
notwendig werden, daß die Vereinigung mit Schweden unter einem König 
als Folge davon aufgelöst ist und daß der König aufgehört hat, als nor- 
wegischer König zu fungieren.“ 
Staatsminister Michelsen übernimmt die provisorische Regierung; 
hierauf wird gegen fünf sozialistische Stimmen folgende Adresse an den 
König beschlossen: „Majestät! Da sämtliche Mitglieder des Staatsrats 
heute im Storthing ihre Aemter niedergelegt und da Ew. Majestät im 
Protokoll vom 27. Mai offiziell erklärt haben, daß Ew. Majestät sich nicht 
imstande sehen, dem Lande eine neue Regierung zu verschaffen, ist die kon- 
stitutionelle Königsmacht in Norwegen somit außer Wirksamkeit getreten. 
Es ist daher Pflicht für das Storthing als Vertreter des norwegischen 
Volkes gewesen, unverzüglich die Mitglieder des abgetretenen Staatsrats 
zu ermächtigen, als norwegische Regierung bis auf weiteres die dem Könige 
zustehende Macht auszuüben in Uebereinstimmung mit der Verfassung des 
Königreichs Norwegen und den geltenden Gesetzen mit den Aenderungen, 
welche dadurch notwendig werden, daß die Vereinigung mit Schweden, 
welche einen gemeinsamen König voraussetzt, als Folge davon aufgelöst 
ist und daß der König aufgehört hat, als norwegischer König zu fungieren. 
Der Gang der Entwickelung, der mächtiger gewesen ist als der Wunsch 
und Wille des einzelnen, hat zu diesem Resultat geführt. Die 1814 ein- 
gegangene Union ist bereits von der ersten Stunde an ihrem Wesen und 
 
	        
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