Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einundzwanzigster Jahrgang. 1905. (46)

20        Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 25.)
 
müht gewesen sind, mit den mecklenburgischen Ständen eine Änderung der 
bestehenden Landesverfassung zu vereinbaren. Nachdem nun die Verhand- 
lungen zu Ergebnissen nicht geführt haben, müssen die Regierungen sich 
die freie Entschließung darüber vorbehalten, welchen Zeitpunkt sie für die 
Wiederaufnahme der Verhandlungen für gekommen erachten. Ich kann 
Ihnen nur empfehlen, sich in diese Dinge nicht einzumischen. (Stürmische 
Heiterkeit.) Einmischungen in die Angelegenheiten der Bundesstaaten stärken 
nicht die Gegenliebe. Sie verbittern die Stimmung in erster Linie gegen 
das hohe Haus, und das wäre im höchsten Grade zu beklagen. (Lachen links.) 
         In der Besprechung äußern sich alle Parteien mit Ausnahme der 
Konservativen im Sinne des Abg. Büsing. 
             25. Januar. (Berlin.) Der Handelsvertrag mit Öterreich- 
Ungarn wird unterzeichnet. 
           25. Januar. (Bayern.) Das Ministerium des kgl. Hauses 
und des Äußern veröffentlicht folgendes Wirtschaftsprogramm: 
                        An die kgl. Regierungen, Kammern des Innern, 
die Distriktsverwaltungs- und Gemeindebehörden, die Bergbehörden, die 
             Handels- und Gewerbekammern und die Handwerkskammern. 
             Nach der Allerhöchsten Verordnung vom 10. November 1904 (GV.= 
Bl. Nr. 59) ist dem Staatsministerium des königlichen Hauses und des 
Äußern vom 1. Januar l. J. ab die oberste Aufsicht auf Handel, Industrie, 
Gewerbe und die Förderung aller bezüglichen Interessen, sowie die oberste 
Aufsicht auf das Bergwesen überwiesen worden. Das kgl. Staatsministerium 
des königlichen Hauses und des Äußern, an welches nunmehr alle ein- 
schlägigen Berichte und Anträge zu richten sind, wird in Erfüllung der 
ihm hiermit übertragenen wichtigen Geschäftsaufgabe darauf Bedacht nehmen, 
daß Handel, Industrie und Gewerbe größtmögliche Förderung erfahren, 
daß denselben die bisherigen Absatzgebiete erhalten, neue gewonnen und 
hierdurch die Produktion gesteigert werde. Der Hebung des Handwerks 
wird das kgl. Staatsministerium des königlichen Hauses und des Aeußern 
in der bisher schon beachteten Weise seine besondere Sorgfalt zuwenden 
durch weitere Ausbildung des gewerblichen Genossenschafts- und Kredit- 
wesens, die Fortführung und Entwicklung der so erfolgreich wirkenden 
Meisterkurse, die Unterstützung gewerblicher Fachschulen und der tüchtigen 
Heranbildung und Erziehung der Handwerkslehrlinge. Die Innungen und 
sonstigen gewerblichen Vereinigungen dürfen bei ihren auf Förderung des 
Handwerks gerichteten Bestrebungen der tatkräftigen Unterstützung des 
kgl. Staatsministeriums des königlichen Hauses und des Äußern sicher sein. 
Die Pflege des Kunsthandwerks, welches gerade in Bayern eine hervor- 
ragende Stellung einnimmt, wird das kgl. Staatsministerium des könig- 
lichen Hauses und des Äußern sich besonders angelegen sein lassen. Beim 
Bergwesen wird neben der Sicherung eines geordneten Bergwerksbetriebes 
darauf Rücksicht genommen werden, daß die Aufsuchung und die Gewinnung 
der Mineralien tunlichst unterstützt und die Nutzbarmachung der Boden- 
schätze auf jede Weise gefördert werde. Das kgl. Staatsministerium des 
königlichen Hauses und des Äußern muß hierbei auf die tatkräftige Unter- 
stützung aller Behörden und Korporationen, namentlich der Handels- und 
Gewerbekammern, der Handwerkskammern, des Bayerischen Gewerbemuseums 
in Nürnberg, des Pfälzischen Gewerbemuseums in Kaiserslautern, der Poly- 
technischen Vereine und aller beteiligten Kreise rechnen und erwartet, daß 
alle seine auf Hebung von Industrie, Handel und Gewerbe gerichteten Be- 
strebungen allerseits freudige, lebhafte Mitwirkung finden werden. 
              München, den 4. Januar 1905.                            Frhr. v. Podewils. 
 
	        
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