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karen zu bestimmenden Anschlag zu ersetzen, widrigenfalls der Entlehner gerichtlich belangt
wird, und bis zu Erledigung der Sache von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen
bleibt.
Der Entlehner hat sich bei Ausstellung des Legscheins zu uͤberzeugen, daß er das
Buch unbeschaͤdigt erhalten habe.
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Wer für eine andere Person Bürgschaft leistet, wird in jeder Hinsicht als S. lbst-Entlehner
behandelt. Der Regreß #n den, für welchen er sich verbürgt hat, wird
lediglich als seine Privatsache angesehen.
S. 9.
Auf auswärrige, durch besondere Erlaubniß des K. Ministeriums des Innern
zu Benutzung der K. öfsentlichen Bibliothek berechtigte Personen sind die Bestimmungen
der #9. 2, 3 und 4 nicht anwendbar.
Dagegen haben diese jedes entlehnte Vuch auf den dafür zu bestimmenden Termin,
und wenn die Bibliothek es wegen Collision verlangt, auch vom Ablaufe der sechsten
Woche an ungesckumt zurückzuschicken, und nah den §#.#:, 5, 6, 7 u. 8 sich gleichfalls
zu achten.
Stuttgart den 20. September 182#6.
Kielmeyper.
Denst-Erletgungen.
1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Unter-Ensingen, Discese
Nürtingen, welche 653 Pfarr-Genossen zihlt, haben sich innerhalb drei Wochen
bei dem evangelischen Conststorium vorschrifremäßig zu melden. Das Einkommen der
Marrei ist, mit Ausschluß eines bestrinenen Obstzehnten, dessen anderweitige Verwendumg
man sich vorbehält, auf 735 fl. nach Competenz= und 918 fl. nach Etats-Preisen berechnet,
und der größte Theil der Zehuten ist auf 9 Jahre verpachtet.