Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1906. (47)

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karen  zu  bestimmenden  Anschlag  zu  ersetzen,  widrigenfalls  der  Entlehner  gerichtlich  belangt
  wird,  und  bis  zu  Erledigung  der  Sache  von  der  Benutzung  der  Bibliothek  ausgeschlossen
  bleibt.

Der  Entlehner  hat  sich  bei  Ausstellung  des  Legscheins  zu  uͤberzeugen,  daß  er  das
Buch  unbeschaͤdigt  erhalten  habe.

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Wer  für  eine  andere  Person  Bürgschaft  leistet,  wird  in  jeder  Hinsicht  als  S.  lbst-Entlehner
  behandelt.  Der  Regreß  #n  den,  für  welchen  er  sich  verbürgt  hat,  wird
lediglich  als  seine  Privatsache  angesehen.

S.  9.

Auf  auswärrige,  durch  besondere  Erlaubniß  des  K.  Ministeriums  des  Innern
zu  Benutzung  der  K.  öfsentlichen  Bibliothek  berechtigte  Personen  sind  die  Bestimmungen
  der  #9.  2,  3  und  4  nicht  anwendbar.

Dagegen  haben  diese  jedes  entlehnte  Vuch  auf  den  dafür  zu  bestimmenden  Termin,
und  wenn  die  Bibliothek  es  wegen  Collision  verlangt,  auch  vom  Ablaufe  der  sechsten
Woche  an  ungesckumt  zurückzuschicken,  und  nah  den  §#.#:,  5,  6,  7  u.  8  sich  gleichfalls
zu  achten.

Stuttgart  den  20.  September  182#6.
Kielmeyper.

 

Denst-Erletgungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Unter-Ensingen,  Discese
  Nürtingen,  welche  653  Pfarr-Genossen  zihlt,  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen
bei  dem  evangelischen  Conststorium  vorschrifremäßig  zu  melden.  Das  Einkommen  der
Marrei  ist,  mit  Ausschluß  eines  bestrinenen  Obstzehnten,  dessen  anderweitige  Verwendumg
man  sich  vorbehält,  auf  735  fl.  nach  Competenz=  und  918  fl.  nach  Etats-Preisen  berechnet,
  und  der  größte  Theil  der  Zehuten  ist  auf  9  Jahre  verpachtet.