Frankreich. (Dezember 11.—Ende.) 331
Der Pfarrer wird also die Kirche nur dank der Duldung des Staates oder
der Gemeinde benutzen können, während er es auf Grund eines durch Gesetz
verbürgten Rechtes hätte tun können. Ebenso wird das 400 Millionen Frank
betragende kirchliche Vermögen, welches den Kultusvereinigungen hätte zu-
fallen können, unter Sequester gestellt werden. Für die Gläubigen wird
nichts, für die Geistlichen aber alles geändert werden.
11. Dezember. (Paris.) Die Regierung weist den päpst-
lichen Geschäftsträger aus und nimmt in der Nuntiatur Haus-
suchung vor, um Material gegen Priester zu finden, die des Wider-
standes gegen die Staatsgewalt angeklagt sind.
14. Dezember. (Paris.) Der Ministerrat beschließt ein
Gesetz zur Sicherung der Ausübung des katholischen Kultus.
Der Entwurf spricht den Gemeinden, den Departements und dem
Staat das sofortige Eigentumsrecht an Kirchen, Pfarrhäusern, bischöflichen
Palais und Seminargebäuden zu und ordnet die Ausübung des Gottes-
dienstes gemäß der neuen Form durch die Vereinigung der Gesetze von
1881 und 1906 mit der besonderen Bestimmung, daß die Kirchen auch
fernerhin für den Gottesdienst zur Verfügung gestellt bleiben sollen. Die
Pension wird denjenigen Priestern entzogen werden, die Gottesdienst halten,
ohne das Gesetz anerkannt zu haben.
Anspruch auf lebenslängliche Pensionen haben 16278 Priester, auf
eine achtjährige Zulage 13031 und auf eine vierjährige 8991. Diese beiden
letzten Kategorien sind für Pfarrgeistliche berechnet, die unter 25 Jahren
im Amte gestanden haben.
21. Dezember. Die Kammer genehmigt das Gesetz über die
Ausübung des Kultus mit 338 gegen 146 Stimmen. (Annahme
im Senat nach zweitägiger Debatte am 29. Dezember mit 190
gegen 100 Stimmen.)
Ende Dezember. In Savoyen werden sieben Bürgermeister
abgesetzt, weil sie die Sequestration der Kirchen und Pfarreien
durchzuführen verweigern.