Belgien. (Dezember 31.) — Kiederlande. (Februar 4.—9.) 299
Einfuhr entfallen. Was das Budget betrifft, so bezeichnet der Bericht es
als gewiß, daß die Rechnung für das Jahr 1907 ohne Fehlbetrag ab-
schließen wird. Die sogenannte Krondomäne ist wie alle übrigen Gebiete
der Souveränität des unabhängigen Staates und seinem Gesetze ausnahms-
los unterworfen. Nach der Angliederung des Kongostaates an Belgien
würde also im Kongogebiet kein anderes Hoheitsrecht bestehen als das-
jenige Belgiens.
Die liberalen Parteien lehnen den Vertrag ab. Sie erklären
(19. Dez.), daß Belgien kraft der Abmachung vom 3. Juli 1890 und des
Gesetzes vom Jahre 1901 ein absolutes und bedingungsloses Recht auf
den Kongostaat habe, daß die Kongovorlage die belgische Souveränität in
der Kolonie aber verkenne und die liberalen Parteien der Kammer die
von der Regierung anerkannten Rechte Belgiens auf den Kongostaat zu
wahren wissen werden. Die jetzigen Bedingungen seien unannehmbar. —
Ebenso lehnen die Sozialdemokraten und etwa ein Dutzend Klerikale unter
Beernaerts Führung die Vorlage ab. — Die Presse erwartet einen Konflikt
zwischen König und Parlament, weil der König weitere Konzessionen nicht
machen wolle.
31. Dezember. (Brüssel.) Der Ministerpräsident de Trooz f.
XII.
Niederlande.
4. Februar. Verfassungsrevision.
Die Staatskommission für die Revision der Verfassung schlägt in
ihrem Berichte vor, daß Kinder des Herrschers, die nach seiner etwaigen
Abdankung geboren werden, von der Thronfolge ausgeschlossen und daß
die Generalstaaten ermächtigt werden, Vorsorge für die Thronfolge zu
treffen und, wenn nötig, Abänderungen an der Thronfolge vorzunehmen.
Ferner wird in dem Berichte die Aufnahme folgender Bestimmungen in
die Verfassung vorgeschlagen: Erfordernis der Zustimmung der General-
staaten zu allen Verträgen, Ermöglichung einer proportionellen Vertretung
und der Wählbarkeit der Frauen, gleiche Bedingungen für die Wählbarkeit
zur Ersten oder Zweiten Kammer, Amendementsrecht der Ersten Kammer,
ausgenommen bezüglich des Budgets.
9. Februgr. (Erste Kammer.) Ablehnung des Kriegs-
budgets.
Die Kammer verwirft nach dreitägiger Debatte mit 27 gegen 17
Stimmen das Kriegsbudget, weil der Kriegsminister den verlängerten Dienst
der Miliztruppen, der nach den ersten Uebungen stattzufinden hat, abgeschafft
hat. — Die Maßnahme wurde heftig bekämpft von mehreren Rednern, die
sie als unheilvoll für den militärischen Geist und den Wert der Armee,
als gefährlich für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Lande
und für den Schutz der Grenzen im Fall einer Mobilisierung bezeichneten.
— Am 12. reicht deshalb das Kabinett seine Entlassung ein.