342 Griegenland. (April 8.—3. November.)
hatten. — Die Oppositionsparteien protestieren dagegen als eine
Verfassungsverletzung.
XX.
Griechenland.
8. April. (Athen.) Der König von Italien, begleitet vom
Minister des Auswärtigen Tittoni, besucht den König.
Mitte Juli. Bei Artillerieversuchen ziehen die Firmen Krupp
und Ehrhard ihr Material zurück, weil die Richter die französischen
Firmen parteiisch bevorzugen.
3. November. Die griechische Regierung veröffentlicht ein
Rundschreiben an ihre Vertreter als Antwort auf die österreichisch-
russische Note (S. 211).
Darin erklärt der Minister des Auswärtigen Skuses, die Regierung
sei sich ihrer Pflichten gegen das griechische Element in Makedonien bewußt,
und halte sich für verpflichtet, die bei Prüfung genannter Note entstandenen
Erwägungen zur Kenntnis der Großmächte zu bringen. Er verweist auf das
von den auswärtigen Vertretern Griechenlands am 12. September 1906
überreichte Memorandum, das das Treiben der bulgarischen Banden in
Makedonien und deren gegen die griechische Bevölkerung verübten Gewalt-
taten enthüllte, durch die die Lage der Griechen unhaltbar geworden, und
diese gezwungen worden seien, ein Verteidigungssystem einzuführen, um ihre
Rechte und ihren Glauben zu retten. Durch diese Verteidigungsmaßregeln
sei eine merkliche Aenderung der politischen Lage in Makedonien herbei-
eführt und klar erwiesen worden, daß die Bulgaren durch künstliche
ittel dort ein Uebergewicht zu erreichen strebten. Die Griechen hätten
wiederholt versucht, den Kampf einzustellen, nachdem die makedonischen
Unruhen seitdem die Aufmerksamkeit der Mächte erregt hätten, und die
Mächte sich entschlossen hätten, diesen Unruhen ein Ende zu machen. Aber
einem jedesmaligen Nachlassen der griechischen Tätigkeit sei eine gesteigerte
Tätigkeit der bulgarischen Banden gefolgt. Diese Erscheinung habe sich
nach Ueberreichung der Note seitens der Kabinette von Wien und Peters-
burg an die Balkanstaaten wiederholt, wie dies die traurigen Ereignisse
von Nissi, Rachowa, Njegowan, Melenkitz, Rakovon und Oelenikon bewiesen.
Infolgedessen halte die Regierung für die von den Mächten gewünschte
Beruhigung Makedoniens Maßregeln für notwendig, die die Ursachen der
Erregung beseitigen. Die in der Erklärung der wirklichen Tragweite des
Artikels 3 des Mürzsteger Programms durch die Kabinette von Wien und
Petersburg erwähnte Abgrenzung könne in keiner Weise die Tätigkeit der
Banden beeinflussen. Die Regiernug hoffe, die Mächte würden in ihrem
hohen Gerechtigkeitssinn erkennen, daß jede geplante Abgrenzung auf dem
status quo begründet sein müsse, wie er in dem Augenblick gewesen sei,