Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1907. (48)

XXI. 
Nord-Amerika. 
20. Januar. (Kanada.) Der Staatssekretär der Vereinigten 
Staaten Root besucht den Vizekönig. Der Besuch gilt als Vor- 
bereitung neuer wirtschaftlicher Beziehungen. 
23. Januar. Präsident Roosevelt legt dem Kongreß eine 
Sonderbotschaft über Ausdehnung der Schiffahrt vor: 
Es sei wünschenswert, den amerikanischen Schiffahrts= und Handels- 
kreisen auf dem Wege der Gesetzgebung beim Bau großer Schnelldampfer 
und der Einrichtung schneller Dampferlinien nach Südamerika und dem 
Orient unuersuhung angedeihen zu lassen. Roosevelt erklärt, daß er 
hierauf ganz besonders durch Erfahrungen, die Staatssekretär Root auf 
seiner kürzlichen Rundreise in Südamerika gesammelt habe, aufmerksam 
geworden sei; aus diesen Erfahrungen ergebe sich, daß dieses große Land 
im Süden, das eigentlich mit den Vereinigten Staaten in den engsten 
Handelsbeziehungen stehen müßte, kaum einen direkten Verkehr mit den 
Vereinigten Staaten habe, da dessen Handelsbeziehungen sich fast nur auf 
Europa beschränkten. Das dem Kongreß vorgelegte Gesetz sei in keiner 
Weise ein Versuch, sondern auf ausgezeichnete Erfahrungen gestützt, so 
8 B. auf den Kontrakt, den die englische Regierung kürzlich mit der Cunard- 
inie abgeschlossen habe. Der Würde der Vereinigten Staaten entspreche 
es nicht, den Großhandel mit dem Orient ihren Handels-Konkurrenten zu 
überlassen. Südamerika müsse dem Großhandel der Vereinigten Staaten 
gewonnen werden, und der amerikanische Großhandel müsse sogar einen 
eigenen Verkehr mit Hawaii und den Philippinen erhalten. 
9. Februar. (Annapolis.) Die Marineakademie führt den 
vor einigen Jahren abgeschafften deutschen Sprachunterricht wieder ein. 
20. Februar. Der Präsident unterzeichnet ein am 13. an- 
genommenes Einwanderungsgesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt. 
Die Hauptbestimmungen sind: Die Kopfsteuer wird von 2 Dollar 
auf 4 erhöht. Sie ist für jeden Fremden zu entrichten, der das Gebiet 
der Vereinigten Staaten betritt. (Sektion 1.) Befreit von der Kopfsteuer 
sind Durchreisende, Personen, die mindestens ein Jahr in Kanada, Neu- 
Fundland, Kuba und Mexiko ununterbrochen gewohnt haben, Personen,
	        
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