Das Denisqhe Reitq anb seine einjelnen GSlieder. (Juli 10.) 257
148 Stimmen abgelehnt. Die Kontingentierung wird mit 218 gegen
131 Stimmen angenommen. Durch einen weiteren Beschluß der Mehrheit
werden schon von 1915 an (statt 1919) höhere Kommunalbrausteuern als
65 Pfennig pro Hektoliter ausgeschlossen. Bei der Gesamtabstimmung wird
die Brausteuer mit 204 gegen 160 Stimmen angenommen. Das Gesetz
soll am 1. August in Kraft treten.
Als zweiter Punkt der Finanzreform kommt die Tabaksteuer zur
dritten Lesung. Dabei wird der Antrag Giesberts (Ztr.) gegen die Linke
angenommen. Das Tabaksteuergesetz tritt bezüglich der Aenderung des
Zigarettensteuergesetzes von 1906 am 1. September, im übrigen aber am
15. August 1909 in Kraft.
Als dritter Punkt der Finanzreform kommt die Branntwein-
steuer zur dritten Lesung. Die Anträge Nehbel (kons.) zu den einzelnen
Paragraphen werden durchgängig angenommen; darunter auch der in der
zweiten Lesung beseitigte § 104, wonach als Kornbranntwein nur solcher
Trinkbrauntwein feilgehalten werden darf, der aus reinem Korn hergestellt
ist. — Als Schlußparagraphen hatten die bürgerliche Linke und die Sozial-
demokraten beantragt, einen Teil der Mehreinnahmen aus diesem Gesetze
zur Bekämpfung der Trunksucht zu verwenden, und zwar hatte die bürger-
liche Linke 1 Prozent, die Sozialdemokraten 10 Prozent dafür verwenden
wollen. Beide Anträge werden abgelehnt, und die ganze Branntweinsteuer-
vorlage mit 229 gegen 137 Stimmen angenommen.
10. Juli. (Reichstag.) Fortsetzung der dritten Lesung der
Finanzreform.
Zu Beginn erfolgt eine Erklärung des Staatssekretärs
von Bethmann Hollweg, daß die verbündeten Regierungen sich ent-
schlossen haben, die vereinbarten Verbrauchsabgaben wie die Besitzsteuer
als ein einheitliches Ganzes zur Verabschiedung zu bringen.
Die Erklärung lautet: „Der Reichstag steht vor dem Abschluß seiner
Beratungen über die Steuervorlagen. Durch die bereits gefaßten und
noch zu erwartenden Beschlüsse dritter Lesung wird ja der Gesamtbedarf
bewilligt, dessen Befriedigung die Finanzvorlagen bezweckten. Aber in der
Art der Aufbringung ist der Reichstag den Vorschlägen der verbündeten
Regierungen nur zum Teil gefolgt. Es ist nicht gelungen, Einverständnis
zu erzielen über eine Reihe von Projekten für Verbrauchs= und Besitz-
abgaben, denen der Bundesrat den Vorzug gibt vor den an ihre Stelle
gesewten Besitzsteuern. Die dringend wünschenswerte Bindung der Ma-
trikularumlagenr ist nicht erreicht worden. Eine tiefgehende Meinungs-
verschiedenheit ist entstanden über die zweckmäßigste Form, Steuern
auf den Besitz zu legen, ohne die Steuerformen anzugreifen, die den
Einzelstaaten vorbehalten sind. Ihre Beschlüsse haben die verbündeten
Regierungen vor die Frage gestellt, ob sie trotzdem die Neuordnung der
Reichsfinanzen weiter verfolgen oder ihre Regelung einem späteren Zeit-
punkt vorbehalten sollten. Sie haben sich ein timmig für die Weiter-
verfolgung entschieden und sind entschlossen, die vereinbarten Verbrauchs-
abgaben zugleich mit den zugestandenen Besitzsteuern unter Aus-
schluß der für sie nicht annehmbaren Kotierungssteuer als ein ein-
heitliches Ganzes zur Verabschiedung zu bringen. (Beifall rechts.) Für
diesen Beschluß sind sachliche, nüchterne Berechnungen bestimmend gewesen.
Die Stellung, die die verschiedenen Parteien dieses hohen Hauses
zu den einzelnen Steuervorlagen eingenommen haben, bietet keine Bürg-
schaft dafür, daß die Reform später oder unter veränderter Zusammen-
setzung des Reichstags in einer die Bedürfnisse des Reiches besser befrie-
Europkischer Geschichtskalender, L. 17