544 AJuremburg. (April 5.—Nov. 1.) — Klederlande. (Marz Anf. — April 2.)
XI.
Luxemburg.
5. April. (Kammer.) Weingesetz.
Staatsminister Eyschen teilt mit, daß ein dem neuen deutschen
Weingesetz entsprechendes luxemburgisches käeingele in Vorbereitung be-
griffen sei. Die Regierung hat den Weinbaugenossenschaften das deutsche
Gesetz mitgeteilt und sieht vorläufig ihren Gutachten entgegen. Die Vor-
arbeiten werden so beschleunigt werden, daß das luxemburgische zugleich
mit dem deutschen Gesetz am 1. September d. J. in Kraft treten kann.
Die luxemburgische Mosel wird alsdann für den Handel und Verkehr mit
Weinen der preußischen Mosel gleichgestellt sein.
1. August. Ausscheiden des Großherzogtums Luxemburg aus
der norddeutschen Brausteuergemeinschaft.
16. September. Die Kammer nimmt einstimmig das Gesetz
über die Einführung der neuen deutschen Branntweinsteuer an.
24. September. Die Kammer nimmt die neue Steuer auf
Beleuchtungsmittel und Zündwaren (entsprechend der deutschen
Steuer) mit 28 gegen 13 Stimmen an.
1. November. Nach einer Mitteilung des Reichsschatzamtes
in Berlin bildet Luxemburg mit dem deutschen Reich eine Gemein-
schaft für Zündwarensteuer.
XII.
Niederlande.
Anfang März. Die holländische zweite Kammer beschäftigt
sich mit der Frage der Vertiefung der Waal auf drei Meter.
Der Minister vom Waterstaht weist darauf hin, daß die Nieder-
lande bei den bevorstehenden Verhandlungen mit Deutschland in einer
ungünstigen Lage wären, wenn sie nicht die erforderlichen Baumittel
bereitgestellt hätten, um auch bei niedrigem Wasserstande eine Fahrtiefe
in der Waal herbeizuführen.
19. März. Die Gesetzentwürfe über eine Regentschaft und
Vormundschaft werden publiziert.
In erster Reihe kommt die Königin-Mutter in Betracht, nach ihrem
Hinscheiden aber der Prinz-Gemahl, dem für diesen Fall der Vormund-
schaftsrat von vier Niederländern zur Seite steht.
2. April. Die erste Kammer nimmt ohne Abstimmung die
Regierungsvorlage über die Vertiefung der Waal auf drei Meter an.