Ifrik#. (Juni 11.— August 1.) 657
11. Juni. (Marokko.) Akzise und Grunderwerb.
In Tanger teilt El Gebbas dem diplomatischen Korps auf Befehl
des Sultans mit, daß in den Hafenorten eine städtische Akzise eingeführt
werden soll. Der Sultan hat den Befehl erteilt, das Tabakmonopol in
Submission zu geben, weiter hat der Sultan El Gebbas befohlen, dem
diplomatischen Korps mitzuteilen, er sei geneigt, den Artikel 60 der
Algecirasakte über Grunderwerb durch Ausländer anzuerkennen und habe
daher einen Ausschuß ernannt, der demnächst in Tanger eintreffen und,
wie in dem Artikel vorgesehen, die käuflichen Grundstücke in einem Um-
kreise von zehn Kilometer feststellen werde.
20. Juni. (Kabylen und Spanier.)
Auf eine Anfrage des Rifstammes der Gelaya, weshalb Spanien
so viele Truppen in Melilla ansammle, erwidert General Marina, er sei
entschlossen, mit Gewalt die vom Roghi zugestandene Ausbeutung der Berg-
werke von Desula zu sichern.
24. Juni. (Marokko.) Zwischen den Anhängern des Roghi
und der Mehalla des Sultans, die unter dem Befehl Seid Bagdadis
stehen, findet 15 Kilometer südlich von Fes ein Kampf statt, bei
dem die Leute des Roghi zurückgeworfen werden.
6. Juli. (Deutsch-Südwestafrika.) Die 545 Kilometer
lange Südbahn wird durch Eröffnung der Zweigstrecke Seeheim-
Kalkfontein in ihrer ganzen Länge dem Verkehr übergeben.
17.—24. Juli. (Kabylen und Spanier.)
In dem baumlosen, dürren Berglande, durch das die Spanier eine
20 Kilometer lange Eisenbahn von Melilla bis zu den Bergwerken
bei Beni Buifrur gebaut haben, kommt es zwischen den Spaniern und
dem Stamm der Tetuan-Kabylen zu wiederholten blutigen Gefechten.
General Marina verfügt über 20000 Mann, die Kabylen sind 15000 Mann
stark. Die Verluste der Spanier erweisen sich viel größer, als die amtlichen
Angaben zugeben. So sollen am 23. Juli gegen 300, am 24. über
500 Mann gefallen oder verwundet worden sein, obwohl die Spanier sich
den Sieg zuschreiben. Die Folge der ungünstigen Nachrichten aus Marokko
sind Störungen und Revolten bei der Absendung von Verstärkungen aus
Spanien.
30. Juli. (Marokko.) Guthaben der Firma Renschhausen.
Die marokkanische Regierung schließt einen Vertrag mit dem „Credit
Foncier Agricole“ für Algerien, wonach die Bank sich verpflichtet, dem
Machsen die Mittel zur Bezahlung des Guthabens der Firma Rensch-
hausen für die in Tanger ausgeführten Erd- und Kanalarbeiten zu liefern.
Die Bank tritt dadurch in alle Rechte der Firma und erhält insbesondere
als Garantie für ihren Vorschuß das Pfandrecht auf die Ländereien, die
vorher der Firma Renschhausen verpfändet waren.
1. August. (Deutsch-Südwestafrika.) Das Deutsche
Kolonialblatt veröffentlicht eine Verordnung des Gouverneurs zur
Ausführung der Verordnungen des Reichskanzlers über die Selbst-
verwaltung.
Danach werden für die Wohnplätze Windhuk, Klein-Windhuk, Swa-
Europäischer Geschichtstalendel. L. 42