80 Das Denisqe Reit und seine eim'einen Glieder. (März 3.)
ist die Freiheit des Kultus gewährleistet. Diese freie Ausübung der
Religion ist durch das deutsche Schutzgebietsgesetz bestätigt worden. Die
Missionen unterliegen also keinen gesetzlichen Beschränkungen. Nichtsdesto-
weniger haben wir uns immer mit den Missionen dahin verständigt, daß
sie ihre Tätigkeit nach gefährlichen Gebieten erst dann verlegten, wenn die
nötigen Schutzmaßregeln getroffen waren. Diese Regelung entspricht wohl
allen berechtigten Wünschen. Ich möchte auch den Wunsch äußern, daß
die Missionen möglichst danach hinarbeiten, sich gegenseitig keine Konkurrenz
zu machen, daß sie territoriale Vereinbarungen über ihren Wirkungskreis
treffen. Es sind schon solche Bestrebungen im Gange. Irgendwelche Ab-
machungen sind aber noch nicht getroffen worden. Auch wir halten die
Christianisierung der Kolonien für ein erstrebenswertes Ziel. Am besten
wird es aber gefördert werden, wenn die Missionare gegenseitig im
Frieden leben.
Zur Frage des Schutzes der dem Aussterben nahen Gorillas
bemerkt der Staatssekretär: Ich weise darauf hin, daß nach einer Ver-
ordnung des Gouverneurs die Jagd auf Gorillas weiter verboten ist. Nur
zu wissenschaftlichen Zwecken können diese Tiere nach vorher beim Gou-
verneur eingeholter Erlaubnis erlegt werden.
3. März. (Preußisches Abgeordnetenhaus.) Auf die
verunglückten Versuche, Berlins Vororte der Hauptstadt ein-
zugemeinden, gibt der Minister des Innern v. Moltke bei der Be-
ratung seines Etats einen Rückblick: .
Im Jahre 1875 wurde dem Hause von der Regierung eine Vorlage
unterbreitet, welche Berlin mit einer Reihe umliegender Orte zu einer be-
sondern Provinz vereinigen wollte. Die Vorlage wurde einer Kommission
überwiesen, aus der sie nicht wieder herauskam. In der im gleichen Jahre
erlassenen Provinzialordnung wurde in betriff der Bildung einer besondern
Provinz Berlin noch ein Vorbehalt gemacht. Ein zweiter Entwurf der
Regierung zur Bildung einer besondern Provinz Berlin im Jahre 1876
blieb ebenfalls in der Kommission stecken. 1880 wurde dann auch der
Vorbehalt der Provinzialordnung aufgehoben und damit war der Gedanke
der Bildung einer Provinz Berlin endgültig zu Grabe getragen. 1891
bis 1896 beschäftigte man sich dann mit dem Plane einer Bildung von
Großberlin durch Eingemeindung der Vororte. Kreistag, Provinzialland-
tag, Polizeipräsidium und Oberpräsidium waren sich darüber einig. Auf
diesen Plan ging aber die Stadt Berlin selbst nicht ein, trotzdem auch der
Minister Graf Eulenburg dafür eintrat. Die Vertreter der Stadt sprachen
von ungeheuren finanziellen Opfern, die Berlin zugemutet würden, während
das eigene Interesse Berlins nur in geringem Maße nachweisbar sei.
(Hört, hört! rechts.) 1893 wollte der Magistrat überhaupt nur eine Grenz-
regulierung, 1896 lehnte Berlin es ab, die nördlichen Gemeinden mit
aufzunehmen. (Hört, hört!l rechts.)
Inzwischen waren Rixdorf, Schöneberg, Wilmersdorf, Lichtenberg
selbständige Stadtgemeinden geworden, und der Gedanke, ein Großberlin
lediglich durch administrative Einrichtungen zu schaffen, trat in den Vorder-
grund und ist bis heute weiter verfolgt worden. 1905 wurde der Ober-
bürgermeister von Berlin aufgefordert, Vorschläge in dieser Richtung zu
machen und dabei von dem Plane der Provinz und der Eingemeindung
vollständig abzusehen. Der Oberbürgermeister hielt die Bildung von Zweck-
verbänden der Erörterung für wert, meinte aber, daß es ersprießlicher
wäre, auf den Eingemeindungsgedanken zurückzukommen. Ein Verbot an