12 NNos Penische Reith und seine einjelnen Glieder. (Januar 11.)
nächst auf fünf Jahre zu machen. Der Minister berührt sodann einige
Posten aus den Einzeletats und erwähnt unter anderem einen Posten für
Errichtung einer königlichen Dressuranstalt für Polizeihunde. Das Defizit
für 1910 werde 92 Millionen betragen, der Etat im ganzen balanziere
mit 3900 Millionen. Besonders betont der Minister sodann noch, daß die
Aufgaben der inneren Kolonisation nicht leiden sollen, wenn auch in diesem
Etat nur etwa 2 Millionen dafür angesetzt seien. Der Minister schließt
mit den Worten: Ich glaube, daß es immerhin als erfreulich anzusehen
ist, wenn wir unter den jetzigen Verhältnissen das Defizit im Etat von
ca. 200 Millionen im Jahre 1908 auf 92 Millionen im Jahre 1910 herab-
gemindert haben. Ich hoffe, daß wir auf dem erprobten Wege der Spar-
samkeit in der Konsolidierung der Finanzverhältnisse des preußischen Staates
fortschreiten werden.
11. Januar. Die Gesamtziffern des preußischen Staats-
haushaltsetats
ergeben an Staatseinnahmen 3837412963 Mark, an Staatsausgaben
3929412963 Mark, also einen Fehlbetrag von 92000000 Mark, der durch
eine Anleihe zu decken ist. Dabei sind an außerordentlichen Ausgaben
204393 421 Mark vorgesehen, wovon allein auf die Eisenbahnverwaltung
120) Millionen Mark entfallen.
11. Januar. (Reichstag.) Interpellation wegen der Ver-
fassung in Mecklenburg.
Die am 14. Dezember 1909 von den Nationalliberalen und Freisinnigen
eingebrachte Interpellation Linck-Dr. Pachnicke-Reichsgraf v. Bothmer
lautet: „Gedenkt der Herr Reichskanzler der Erwartung, welche hinsichtlich
der mecklenburgischen Verfassung der Bundesrat in seiner Sitzung vom
26. Oktober 1875 den mecklenburgischen Regierungen gegenüber ausgesprochen
hat, nunmehr weitere Folge zu geben, nachdem die zwischen den mecklen-
burgischen Regierungen und den Ständen seit fast 60 Jahren resultatlos
geführten Verfassungsverhandlungen kürzlich wiederum gescheitert sind und
nachdem die mecklenburgischen Regierungen den Ständen auf dem diesjährigen
Landtage erklärt haben, daß ihnen angesichts der Haltung der mecklen-
burgischen Ritterschaft weitere Verhandlungen zurzeit nicht mehr möglich
seien, daß sie die Hoffnung nicht mehr aufrecht erhalten könnten, zu einer
Verständigung zu gelangen, und daß sie bei Verhandlungen im Reichstage
ihren bisherigen Standpunkt gegenüber einem Eingreifen des Reiches nicht
aufrecht erhalten könnten?“
Abg. Linck (Nl.) betont, daß die beiden Großherzöge seit dem März
1907 eine zeitgemäße Reform eifrig betrieben, aber durch den Widerstand
der Ritterschaft einen Erfolg nicht erzielt haben. Die mecklenburgischen
Regierungen haben deshalb erklärt, daß sie bei Verhandlungen im Reichs-
tage ihren bisherigen Standpunkt gegen ein Eingreifen des Reichs nicht
aufrecht erhalten können. Es wäre zu erwägen, ob nicht Art. 76 der Reichs-
verfassung auf Mecklenburg anwendbar ist, wonach Verfassungsstreitigkeiten
in solchen Bundesstaaten, in deren Verfassung nicht eine Behörde zur Ent-
scheidung solcher Streitigkeiten bestimmt ist, der Bundesrat auf Anrufen
eines Teiles gütlich auszugleichen oder im Wege der Reichsgesetzgebung
zur Erledigung zu bringen hat. Es handelt sich in Mecklenburg tatsächlich
um eine Verfassungsstreitigkeit in eminentem Sinne. Ein anderer und der
sicherste Weg, den wir schon seit über 30 Jahren empfohlen haben, ist der:
die Ergänzung der Reichsverfassung durch eine Bestimmung, wonach in
jedem Bundesstaat eine aus Wahlen der Bevölkerung hervorgegangene Ver-