Kußlund. (August 25.—28.) 499
Bagdadbahn für den internationalen Handel besitzt, verpflichtet sich die
russische Regierung, keinerlei Maßnahmen zu treffen, die den Bau der Bahn
hemmen oder die Beteiligung fremden Kapitals an diesem Unternehmen
hindern könnten, vorausgesetzt natürlich, daß für Rußland daraus keinerlei
Opfer pekuniärer oder wirtschaftlicher Art erwachsen. — Artikel IV. Die
russische Regierung behält sich das Recht vor, die Herstellung des geplanten
Bahnanschlusses zwischen ihrem Eisenbahnnetz in Persien und der Linie
Sadidjeh—Khanekin nach ihrer Wahl einer fremden Finanzgruppe zu über-
tragen, statt den Bau selbst ausführen zu lassen. — Artikel V. Unabhängig
davon, wie sich der Bau der in Rede stehenden Strecke vollziehen wird,
behält sich die russische Regierung das Recht vor, sich in jeder ihr er-
wünschten Form an den Arbeiten zu beteiligen und das Recht, gegen Er-
stattung der von dem Erbauer tatsächlich aufgewendeten Kosten in den
Besitz der Eisenbahn einzutreten. Die hohen vertragschließenden Teile ver-
pflichten sich außerdem, sich gegenseitig an allen Tarif= oder sonstigen
Privilegien teilnehmen zu lassen, welche einer von ihnen bezüglich dieser
Linie erlangen sollte. Auf alle Fälle bleiben die übrigen Abmachungen
des vorliegenden Abkommens in Kraft.
25. August. Grenzverschiebung gegen Finnland.
Auf Beschluß des Ministerrates werden zwei Kreise des Wiborger
Gouvernements (15000 Quadratkilometer mit 30000 Einwohnern) dem
Petersburger Gouvernement einverleibt.
26. August. Die allrussische Liga der Esperantisten wird als
bedrohlich für die öffentliche Ruhe und staatsgefährlich aufgehoben.
28. August. Austausch freundschaftlicher Telegramme mit
dem Kaiser von Japan.
Der Kaiser von Japan hat an den Kaiser von Rußlands folgendes
Telegramm gerichtet: „Sehr glücklich über das endgültige Einvernehmen,
das zwischen unseren Regierungen hergestellt wurde in aufrichtigem Geiste
der Verständigung über einige Fragen, die bisher ohne Lösung geblieben
waren, ist es mir besonders angenehm, Eurer Majestät mitzuteilen, daß
auf meinen Befehl das Schiff „Angara“ der russischen Regierung zurück-
gegeben werden wird, als Beweis der Gefühle unwandelbarer Freundschaft,
die ich für Sie hege. Ich bin gewiß, daß Eure Majestät hier der Ueber-
zeugung sind, daß die endgültige Regelung aller strittigen Fragen dazu
beitragen wird, die guten Beziehungen, die zwischen unseren beiden Ländern
bestehen, noch mehr zu befestigen.“ — Der Kaiser von Rußland gab
folgende Antwort: „Ich danke Ew. Majestät von ganzem Herzen für die
Gefühle, denen Sie Ausdruck verliehen haben, gelegentlich der auf der
Grundlage von gegenseitigen Zugeständnissen über einige Fragen, die bis-
her zwischen unseren Regierungen ungelöst geblieben waren, so glücklich
zustande gebrachten Entente. Ich teile vollkommen die Gefühle, die die end-
ültige Regelung dieser strittigen Fragen Ew. Mojestät eingegeben hat.
ch sehe in der Maßnahme, die sie mit dem Befehl, meiner Regierung
das Schiff „Angara“ zurückzugeben, getroffen haben, einen neuen Beweis und
ein sehr wertvolles Unterpfand der gegenseitigen Freundschaft, die uns vereinigt.“
Während des Krieges waren die beiden Hospitalschiffe „Angara“
und „Orel“ als gute Prise erklärt worden, wogegen aber Rußland als den
Privilegien des Roten Kreuzes zuwider protestiert hatte. Man einigt sich
dahin, daß „Angara“ ausgeliefert und „Orel“ für 150000 Yen von Japan
erworben wird. .
32*