502 Kußland. (Oktober 7.—November 24.)
7. Oktober. Da die Türkei Getreide als Kriegskontrebande
erklärt hatte, fordert Rußland durch eine Note in Konstantinopel,
den Getreideexport aus dem Schwarzen Meere als neutral anzusehen.
9. Oktober. (Jekaterinoslaw.) Anarchistenprozeß.
Es werden von 56 Angeklagten 9 zum Tode und 33 zu Zwangs-
arbeit verurteilt, 14 freigesprochen.
13. Oktober. Der Voranschlag des Staatsbudgets für 1912.
Er weist an ordentlichen Einnahmen 2855169551 Rubel auf, an
ordentlichen Ausgaben 2685 950215. Der Ueberschuß beträgt 169219336
Rubel. Die außerordentlichen Einnahmen betragen 120082549, die außer-
ordentlichen Ausgaben 289301 885 Rubel. Die Gesamteinnahmen und die
Gesamtausgaben balanzieren mit 2975252 100 Rubel.
Die Haupteinzelposten sind folgende: Direkte Steuern 224,9 Millionen
Rubel, indirekte Steuern 638, Zölle 179,7, Regalien 867,2, Staatseigentum
und Kapitalien 814,7, Enteignung von Staatsimmobilien 1,8 Millionen
Rubel; die wieder erstatteten Ausgaben der Staatsrentei betragen 111,9 Mil-
lionen Rubel, verschiedene Einnahmen 15,8 Millionen Rubel. Unter den
außerordentlichen Einnahmen befinden sich aus dem freien Staatsbestand der
Staatsrentei 114,6 Millionen Rubel. Von den ordentlichen Ausgaben sind
hervorzuheben: Synode 40,1 Millionen, Inneres 172,6, Finanzen 424,1,
Justiz 83, Auswärtiges 6,6, Volksaufklärung 114,4, Wegebauten 567,2, Handel
und Industrie 49,2, Agrarorganisation und Ackerbau 117,6, Kriegsressort 494,2,
Marine 164,2, Staatskontrolle 11 und Staatsanleihen 404,05 Millionen Rubel.
Die außerordentlichen Ausgaben umfassen die Ausgaben infolge des russisch-
japanischen Krieges von 410 454 Rubel, Wirtschaftsoperationen des Kriegs-
ressorts 70 Millionen, Bahnbau 116,6, Zahlungen an Bahngesellschaften 1,9
und Tilgung der 4prozentigen Billette der Staatsrentei 100 Millionen Rubel.
17. Oktober. Ermordung des Fürsten Peter Trubetzkoi, eines
aufgeklärten Verfassungsfreundes, durch seinen Neffen Kristi wegen
Familienzwistigkeiten.
18. Oktober. Der Kaiser hat die Verordnung des Kriegs-
ministers über die militärische Ausbildung der Jugend außerhalb
der Schule genehmigt.
1. November. (Duma.) Mit allen gegen zwei Stimmen
wird eine Resolution angenommen, worin der Druck der Regierung
auf die Tagesblätter durch sogenannte „Ratschläge“ der amtlichen
Druckereiinspektoren, von der Veröffentlichung gewisser Nachrichten
oder Artikel abzusehen, für ungesetzlich, und die Erklärung der
Regierung über diese Frage für unbefriedigend bezeichnet wird.
24. November. Beschränkung der Glaubensfreiheit.
Der Reichsrat hat den Paragraphen 1 der Gesetzvorlage, die den
Uebergang von einer Konfession zur anderer regelt, in der Fassung
der Kommission angenommen. Danach ist der Uebergang erst nach Erreichung
der Volljährigkeit und nach Ablauf von 40 Tagen nach Anmeldung des Ent-
schlusses gestattet. Ferner ist nur der Uebergang von einer christlichen Kon-
fession zu einer anderen oder aus einer nichtchristlichen Religion zu einer