IAlsen. (September 29.—Oktober 15.) 577
29. September. (China.) Prinz Ching reicht sein Entlassungs-
gesuch ein, das aber vom Thron nicht angenommen wird.
4. Oktober. (China.) Ein kaiserliches Edikt sanktioniert
die von der Zeremonienkammer ausgearbeitete Nationalhymne.
4. Oktober. (Persien.) Die Regierungstruppen rücken in
Hamadan ein, wo der Bruder des Exsultans seine geschlagenen
Streitkräfte aufgelöst hatte, ehe er nach Bagdad floh.
9.— 16. Oktober. (Chin a.) Schnelle Ausbreitung der Revolution
über die wichtigen Städte Wuchang, Hankow, Changsha, Yochou,
Nanking, Kaifeng, Chungking und Anching.
12. Oktober. (China.) Zum Schutz der Deutschen in Hankau
find beordert das Kanonenboot „Tiger' und die Flußkanonenboote
„Vaterland“ und „Otter“.
12. Oktober. (Japan.) Der Kriegsminister beantragt im
Ministerrat, eine stehende Armee in Korea zu schaffen, die aus
zwei Divisionen bestehen soll.
12. Oktober. (China.) Die Rebellen des Südens erklären
sich für die republikanische Staatsform und für den ehemaligen
Arzt Sunjatsen als den künftigen Präsidenten.
12. Oktober. (China.) Die gesetzgebende Versammlung der
Provinz Hupeh hat sich von der Zentralregierung losgesagt.
14. Oktober. (China.) In Tsinanfu (Provinz Schantung)
meutern zwei Bataillone europäisch ausgebildeter Truppen.
14. Oktober. (China.) Durch ein Edikt wird Juanschikai
zum Vizekönig von Hukuang und Tsen zum Vizekönig von Szetschuan
mit dem Kommando über die Truppen und Hilfstruppen in diesen
Provinzen ernannt.
15. Oktober. (China.) Proklamation der „Republik der
Mitte“ an die Mächte:
„Im Namen der Menschheit und des Weltfriedens hat die republi-
kanische militärische Regierung beschlossen, die Mandschus aus China zu
verjagen, und sie teilt den befreundeten Mächten der Republik der
Mitte folgendes mit: 1. Das Volk wird alle zwischen China und den
Mächten abgeschlossenen Verträge respektieren. 2. Das Volk erkennt die
Anleihen und die Schulden an, die vor der Revolution kontrahiert worden
sind. 3. Alle den Fremden erteilten Privilegien werden anerkannt, und
das Volk wird das Leben und die Güter der Fremden, welche sich auf den
von der Revolution eroberten Gebietsteilen befinden, schützen. 4. Das
Volk erkennt keinerlei Anleihe oder Schuld der Mandschuregierung an,
die nach dieser Erklärung abgeschlossen worden ist. Wenn die Mächte die
Mandschuregierung gegen das Volk unterstützen, so werden diese fremden
Mächte als Feinde behandelt. 5. Die von den fremden Mächten der
Europäischer Geschichtskalender. UII. 37